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Businessplan - Existenzgründung - Geschäftsidee - und vieles mehr für Existenzgründer …


Sachanlage

Als Sachanlage werden materielle Vermögensgegenstände bezeichnet, die dauerhaft im Unternehmen zur Erfüllung der Geschäftstätigkeit verbleiben und im Rahmen des Jahresabschlusses als Anlagevermögen ausgewiesen werden. Als Sachanlagen werden gemäß § 266 HGB Grundstücke, technische Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Baugewerbe bezeichnet.

In welchem Umfang Sachanlagen im Zuge der Existenzgründung anzuschaffen sind und wie diese finanziert werden können bzw. sollen ist im Rahmen der Erstellung von dem Geschäftsplan zur Unternehmensgründung zu planen. Ferner kann der Besuch von Seminaren zur Existenzgründung Aufschluss über die Bilanzierung von Sachanlagen geben.

Gesetzlich ist für Unternehmen die Sachanlagen besitzen vorgeschrieben in regelmäßigen Abständen eine Inventur zur Bestimmung der Art und Menge durchzuführen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter, denen besondere Regelungen zur Abschreibung zugrunde liegen, stellen ebenfalls Sachanlagen dar.

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Info:
Sachanlage ist Beitrag Nr. 84
Author:
JG am 5. Januar 2011 um 17:32
Kategorie:
Lexikon
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