Als Refinanzierung wird die Beschaffung von Geld als finanzielle Basis zur eigenen Kreditvergabe und zum Liquiditätsausgleich für Investitionsausgaben verstanden. Für Geschäftsbanken besteht über die Diskont- und Lombardpolitik die Möglichkeit eine Refinanzierung über die Deutsche Bundesbank durchzuführen.
Im Rahmen der Refinanzierung werden Sicherheiten für die Bereitstellung von Geld über Bürgschaften oder Kreditgarantien als personale Sicherheiten begeben. Sachliche Kreditsicherheiten stellen hingegen Mobilar- und Grundpfandrechte dar. Als Mobilarpfandrechte können Sicherungsübereignungen und Forderungsabtretungen dienen. Darüber hinaus ist es möglich Grundschulden und Hypotheken als Grundpfandrechte zu stellen. Welche Quellen zur Refinanzierung zur Verfügung stehen und sich für ein Kreditinstitut anbieten sollte im Rahmen der Erstellung von dem Unternehmenskonzept eruiert werden.
Die Refinanzierung kann über Einlagen fremder Kreditinstitute oder am Kapitalmarkt durch die Emission von Schuldverschreibungen, Anleihen oder Pfandbriefen erfolgen. Die Refinanzierung ist mit nicht unerheblichen Refinanzierungskosten verbunden, die aufgrund der Unsicherheit über zukünftige Entwicklungen der Zinsen am Geld- und Kapitalmarkt nur ungenau im Vorfeld planbar sind. Durch den Einsatz von Zinsderivaten kann eine Antizipation der Entwicklung und Risikoabsicherung erfolgen.