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Minimalprinzip

Das Minimalprinzip stellt eine Ausprägung des ökonomischen Prinzips dar.  Dieses besagt, dass Wirtschaftssubjekte grundsätzlich rationale bzw. vernünftige Entscheidungen treffen und dementsprechend die Einsetzung von Mitteln an ihren Bedürfnissen ausrichten.

Persönliche Bedürfnisse bzw. Präferenzen können bei Konsumenten und Haushalten in der Nutzenmaximierung und bei Unternehmen in der Gewinnmaximierung, Steigerung des Umsatzes oder der Verbesserung des Marktanteils liegen. Unternehmen können ihren Businessplan auf Grundlage der Verfolgung von dem Minimalprinzip ausrichten und dessen Erfüllung in Abständen kontrollieren.
Das Minimalprinzip als eine Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsprinzips besagt, dass Wirtschaftssubjekte danach streben, ein bestimmtes Ziel mit dem geringsten Mitteleinsatz zu erreichen. Demzufolge können die Kostenminimierung und die Rationalisierung Ziele im Sinne von dem Minimalprinzip darstellen.

Demgegenüber beschreibt das Maximalprinzip die Anstrengung eines Wirtschaftssubjektes mit den gegebenen Mitteln das größtmögliche Ergebnis zu erreichen. Die zwei Ausprägungen des ökonomischen Prinzips werden in der Realität selten angestrebt bzw. sind nicht umsetzbar. Vielmehr erfordern die Optimierungsaufgaben in der Realität zwischen verschiedenen Handlungs- oder Güteralternativen die zu wählen, die das günstigste Verhältnis zwischen Mitteleinsatz und Nutzen aufweisen.

« Lohnstückkosten – Fachbeiträge zu Wirtschaftsbegriffen im Oktober 2010 »

Info:
Minimalprinzip ist Beitrag Nr. 78
Author:
JG am 19. November 2010 um 16:49
Kategorie:
Lexikon
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