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Businessplan - Existenzgründung - Geschäftsidee - und vieles mehr für Existenzgründer …


Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse bietet seit 1983 als unselbstständige, aber haushalts- und vermögensmäßig gesonderte Einrichtung Künstlern und Publizisten unter bestimmten Voraussetzungen den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung.

Als Voraussetzung für die Gewährung des Schutzes muss der zu fördernde in den Bereichen Musik, darstellende-,bildende Kunst oder als Publizist schaffend oder lehrend tätig sein. Darüber hinaus muss die Tätigkeit in diesen Bereichen erwerbsmäßig und regelmäßig ausgeführt und ein Mindesteinkommen erzielt werden. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass der Künstler oder Publizist nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt und nicht in sonstiger Weise von der Versicherungspflicht befreit ist. Inwieweit diese Voraussetzungen nach einer Existenzgründung gegeben sind bzw. wahrscheinlich gegeben sind, wird aus einem Businessplan, der mit Hilfe von einem Businessplan Muster erstellt werden kann, deutlich.
Die Künstlersozialkasse ist auf dem Künstlersozialversicherungsgesetz begründet und finanziert sich jeweils zur Hälfte aus den Beiträgen der Versicherten und der Künstlersozialabgabe, die von den Verwertern der künstlerischen Leistungen zu erbringen ist.

Kritik wird hinsichtlich des Umstandes geübt, dass die Finanzierung der Künstlersozialkasse eine erhebliche finanzielle Belastung ausmache und eine Bevorzugung einiger Selbstständiger gegenüber anderen über die Leistungsvergabe bestehe.

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Info:
Künstlersozialkasse ist Beitrag Nr. 76
Author:
JG am 3. November 2010 um 17:25
Kategorie:
Lexikon
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