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Kaufmann

Als Kaufmann gelten im Sinne des § 1 HGb alle Gewerbetreibenden, die ein Handelsgewerbe ausüben oder wer gemäß § 2 ff. HGB aus anderen Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch als Kaufmann einzuordnen ist. Neben den umfangreichen Regelungen zu den Rechten und Pflichten von dem Kaufmann im HGB sind die Regelungen des BGB ebenfalls für den Kaufmann verbindlich.

Als Kaufmann gilt jede natürliche Person die ein Handelsgewerbe betreibt, welches eine kaufmännische Organisation erfordert und  auf Dauer ausgelegt ist um mit der Tätigkeit im Rahmen der Selbstständigkeit einen Gewinn zu erzielen. Die Durchführung einer doppelten Buchführung, die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die Existenz mehrerer Filialen, die Erwirtschaftung von einem Mindestumsatz und eine Bilanzerstellung zum Ende des Geschäftsjahres sind Indikatoren für das Vorhandensein von einem in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb.

Es können verschiedene Arten von dem Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch unterschieden werden. Der Istkaufmann ist im Sinne des § 1 HGB Betreiber eines Handelsgewerbes mit kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb. Der Istkaufmann ist dazu verpflichtet sich ins Handelsregister eintragen zu lassen um als eingetragener Kaufmann zu gelten. Weiter können der Kannkaufmann, Fiktivkaufmann, FormkaufmannScheinkaufmann und Gründerkaufmann unterschieden werden.

« Fachbeiträge zu Wirtschaftsbegriffen im September 2010 – Körperschaftsteuer »

Info:
Kaufmann ist Beitrag Nr. 74
Author:
JG am 25. Oktober 2010 um 17:42
Kategorie:
Lexikon
Tags:
 
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1 Kommentar »

  1. Fachbeiträge zu Wirtschaftsbegriffen im Oktober 2010 | Businessplan - Existenzgründung - Geschäftsidee

    […] Kaufmann […]

    #1 Pingback vom 26. November 2010 um 13:32

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