Die Fertigungsgemeinkosten stellen Kosten dar die im Rahmen der Fertigung anfallen aber nicht direkt einzelnen Kostenträgern zugerechnet werden können. Fertigungsgemeinkosten stellen bspw. kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Hilfslöhne und Hilfsmaterial dar.
Die Erhebung der Fertigungsgemeinkosten erfolgt im Rahmen eines Betriebsabrechnungsbogens aus den notwendigen Fertigungsgemeinkosten, Verwaltungskosten, Materialgemeinkosten, fertigungsbedingten Abschreibungen von Anlagen, Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge und sonstigen freiwilligen sozialen Leistungen. Welche Fertigungsgemeinkosten auf einen Unternehmer nach einer Gründung zukommen ist bereits im Businessplan zu kalkulieren. Zur Beantragung etwaiger Fördermittel für eine Existenzgründung hat ein Businessplan von einer fachkundigen Stelle begutachtet werden.
Als Teil der Herstellkosten werden die Fertigungsgemeinkosten in den Endkostenstellen im Rahmen der Kostenstellenrechnung gesammelt und anschließend in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger umgelegt. Sowohl steuerrechtlich wie auch handelsrechtlich sind die Fertigungsgemeinkosten zu aktivieren.