Die Bundesbank ist als Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Mit Sitz in Frankfurt obliegen der Bundesbank verschiedene Aufgaben im Sinne des §3 des Bundesbankgesetzes.
Zentrale Aufgaben der Bundesbank sind die Gewährleistung der Preisniveaustabilität, die Verwaltung der Währungsreserven der Bundesrepublik, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Ausland und die Stabilisierung der Zahlungs- und Verrechnungssysteme. Mit Ihrer Stellung als Notenbank versorgt die Bundesbank die Wirtschaft mit Bargeld vor dem Hintergrund der Sicherung der physischen Umlauffähigkeit des Bargeldes. In diesem Zusammenhang ist die Notenbank für die Prüfung von Bargeldeinzahlungen hinsichtlich etwaigen Falschgelds, dem Umtausch alter DM-Bestände, der Ersetzung zerstörter Banknoten und der Bereitstellung von Informationen zum Bargeld verantwortlich.
Weitere Aufgabe der Bundesbank ist es als Refinanzierungsquelle und Clearingstelle für Kreditinstitute zu fungieren. Auch die Bankenaufsicht zur Sicherung des Finanzsystems obliegt der Bundesbank. Jedwede Devisenbestände werden darüber hinaus von der Bundesbank verwaltet. Mit diesen Beständen hat die Bundesbank die Möglichkeit auf starke Schwankungen des Wechselkurses ausgleichend einzuwirken. Ferner obliegt es der Bundesbank Geschäftskonten und die damit einhergehenden Bankdienstleistungen kostenlos für Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Sozialversicherungsträger bereitzustellen bzw. abzuwickeln.