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Businessplan - Existenzgründung - Geschäftsidee - und vieles mehr für Existenzgründer …


Die Betriebseinnahmen

Die Betriebseinnahmen stellen Zugänge von Wirtschaftsgütern in Geldeswert oder Sachwert dar, die durch den Betrieb selbst veranlasst wurden. Zu den typische Betriebseinnahmen zählen Entgelte aus Lieferungen und Leistungen wie Warenumsätze und Provisions- und Honorareinnahmen, Zuflüsse aus Hilfsgeschäften wie etwa der Verkauf von Anlagevermögen oder geringwertiger Wirtschaftsgüter und Zinseinnahmen aus dem betrieblichen Bankvermögen und den Forderungen aus Lieferung und Leistung.

Neben den gängigen Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit stellen betrieblich verursachte Abfindungen, Entschädigungen, freiwillige Zuwendungen, gesponserte Reisen vom Geschäftspartner, Gewinne aus Wettbewerben und Schadenersatz von Dritten Betriebseinnahmen dar. Nicht den Betriebseinnahmen zuzuordnen sind Gelegenheitsgeschenke, durchlaufende Posten, der Entgeltverzicht und Darlehnsrückzahlungen.

Die Erfassung der Betriebseinnahmen erfolgt im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung oder der Gewinn- und Verlustrechnung. Betriebseinnahmen entstehen aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen aus dem Anlage- und Umlaufvermögen. Betriebseinnahmen müssen im Rahmen des Jahresabschlusses korrekt verrechnet werden und sind bei der Vergabe von Fördermitteln, Zulagen oder Zuschüssen von Interesse. Während der Umsatz nur die Einnahmen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Sinne des Geschäftsplans erfasst, werden unter Betriebseinnahmen alle Einnahmen des Betriebs zusammengefasst.

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Info:
Die Betriebseinnahmen ist Beitrag Nr. 57
Author:
JG am 27. Juli 2010 um 11:09
Kategorie:
Lexikon
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