Die Abgabenordnung regelt grundlegend die Besteuerungsverfahren aller Steuerarten und Steuervergütungen im deutschen Steuerrecht. Die auch als Steuergrundrecht oder Mantelgesetz bezeichnete Abgabenordnung beinhaltet alle materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften zur Erhebung der Steuern. Entscheidet sich eine Person eine Unternehmergesellschaft aus seiner Geschäftsidee heraus zu gründen, hat er während seiner Unternehmertätigkeit, insbesondere bei der Erstellung des Jahresabschlusses, diese stets als Grundlage zu nutzen.
Der Aufbau der Abgabenordnung regelt unter Anderem allgemeine Verfahrensvorschriften unter der Prämisse der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung. Im Bereich des Steuerschuldrechts wird in der Abgabenordnung das Verhältnis zwischen Fiskus (Staat) und dem Steuerschuldner, vor dem Hintergrund der Wahrung einer rationalen und unbürokratischen Besteuerung, geregelt.
Wann eine Steuerschuld fällig wird oder erlischt, regeln die speziellen Vorschriften zum Erhebungsverfahren. Werden Steuerschulden nicht beglichen regelt der Abschnitt „Vollstreckung“ die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Beitreibung. Neben Vorschriften zu außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren sind in der Abgabenordnung Straf- und Bußgeldvorschriften verankert. Abschließend beinhaltet die Abgabenordnung Schlussvorschriften die als Gesetzesvorbehalt den Steuerschuldner auf Grundlage der Grundrechte schützen.
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#1 Pingback vom 30. Juli 2010 um 12:54