Bei einer Existenzgründung und Entwicklung eines Businessplans, ist für Empfänger von Arbeitslosengeld I der Gründungszuschuss eine interessante Ergänzung zur Finanzierung der Existenzgründung. Die Förderung der Existenzgründer ist ein Instrument des Hartz-Konzepts. Im Jahr 2005 wurden ca. 250.000 Empfänger von Arbeitslosengeld I bei ihrer Existenzgründung gefördert.
Die Schätzung das ca. 20 bis 30 Prozent der Existenzgründungen scheiterten, zeigt dass bei Erstellung eines Businessplans besonders Risiken abgeschätzt werden müssen, sodass eine Insolvenz oder ein Scheitern der Existenzgründung nahezu ausgeschlossen werden kann. Voraussetzung für den Existenzgründerzuschuss ist die hauptberufliche Aufnahme einer Tätigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus. Zur Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Sicherheit wird eine Zeit nach der Existenzgründung dieser Gründungszuschuss gezahlt. Es werden tatsächlich nur Personen gefördert die wirklich arbeitslos sind. Eine Förderung einer Existenzgründung aus einem bestehenden Arbeitsverhältnisses findet nicht statt. Auch Arbeitnehmer die ohne wichtigen Grund selber kündigen und eine eigene Existenz mit einem Businessplan schaffen wollen werden 3 Monate lang nicht gefördert. Eine weitere Voraussetzung für den Empfang des Gründungzuschusses ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens noch 90 Tagen bei Existenzgründung. Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten keinen Existenzgründungszuschuss. Sie erhalten das sogenannte Einstiegsgeld.
Dies ist für maximal 24 Monate und nach Ermessen des Jobcenters der Bundesagentur für Arbeit verfügbar. In beiden Fällen der Existenzgründung muss die Tätigkeit als selbstständig und hauptberuflich ausgeübt werden. Bei der Erstellung des Businessplans sollte dies natürlich mit vermerkt werden. Die Tragfähigkeit des Businessplans ist von einer fachkundigen Stelle zu bescheinigen. Auch aus diesem Grund sollte der Businessplan sehr genau und möglichst perfekt formuliert sein.