Der Effektivzins stellt die in Bezug auf die nominelle Kredithöhe jährlich entstehenden Kosten eines Kredites prozentual dar. Erfolgt während einer Kreditlaufzeit eine Anpassung der Zinssatzes wird der anfänglich berechnete Effektivzins als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet. Aufgabe der Effektivzinsrechnung ist die Vergleichbarkeit von verschiedenartigen Krediten zu ermöglichen. Die Bestimmung des Effektivzinssatzes erfolgt von der Tilgung, der Zinsfestschreibungsdauer, dem Auszahlungskurs und dem Nominalzinssatzes.
Ein Vergleich verschiedener Kreditangebote mit Hilfe des Effektivzinssatzes kann nur bei gleicher Zinsfestschreibungsdauer erfolgen. Die über den Effektivzinssatz realisierte Kostenbestimmung von Krediten erfolgt über den Nominalzinssatz, den Auszahlungskurs (Disagio), den Bearbeitungsgebühren, dem Tilgungssatz, -höhe, -beginn und den Zins- und Tilgungsverrechnungsterminen.
Andere finanzmathematische Verfahren erlauben ebenfalls die Bestimmung einer Art Effektivzinssatz als Vergleichsmaß. Dabei erfolgt die Berechnung des Effektivzinses aus den gesamten Einzahlungen in eine Anlage und den Gesamtauszahlungen aus einer Anlage unabhängig von der Art und Benennung dieser Vorgänge. Nachteilig gestaltet sich bei der Anwendung der Effektivverzinsung zum Vergleich von Krediten, das diese weitere Einflussfaktoren wie das Risikomaß, die Sicherheit und die Preisentwicklung nicht berücksichtigt und weitere Bewertungen notwendig macht. Gerade nach einer Existenzgründung stellt die Fremdkapitalbeschaffung ein zentrales Thema zur Umsetzung der Geschäftsaufgabe dar. Der Vergleich der Handlungsalternativen kann mit Hilfe des Effektivzinses entscheidungsunterstützend erfolgen.