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Businessplan - Existenzgründung - Geschäftsidee - und vieles mehr für Existenzgründer …


Das Erfolgskonto

Das Erfolgskonto findet seine Anwendung im Rahmen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens. Alle Buchungen die auf dem Erfolgskonto verbucht werden gehen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Auf einem Erfolgskonto werden alle erfolgswirksamen Geschäftsfälle egal ob diese Aufwände oder Erträge einer Abrechnungsperiode darstellen verbucht.

Im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgt eine Verbuchung des Saldos eines Erfolgskontos auf das Gewinn- und Verlustkonto. Als Unterkonten des Eigenkapitalkontos erfolgt die jährliche Eröffnung eines Erfolgskontos mit dem Saldo Null. Der über einen Businessplan gewährte Gründungszuschuss müssen erfolgsneutrag verbucht werden und dürfen dementsprechend nicht auf einem Erfolgskonto gebucht werden.

Zu Unterscheiden sind zwei Arten von Erfolgskonten. Zum einen das Aufwandskonto auf welchem die Aufwendungen eines Unternehmens wie bspw. Löhne, Gehälter, Abschreibungen, Büromaterial, Werbung und Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe verbucht werden. Zum anderen stellt das Ertragskonto ein Erfolgskonto dar, auf dem alle Erträge die bspw. durch Zins- und Mieteinnahmen oder im Rahmen des Leistungserstellungsprozesses ein Unternehmen erzielt hat, verbucht werden. Die Erträge werden aufgrund ihres eigenkapitalerhöhenden Charakters auf der Haben-Seite und die Aufwendungen mit ihrer eigenkapitalminderenden Eigenschaft auf der Soll-Seite verbucht.

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Info:
Das Erfolgskonto ist Beitrag Nr. 62
Author:
JG am 13. August 2010 um 16:46
Kategorie:
Lexikon
Tags:
 
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