Im Arbeitsrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Individualarbeitsrecht, zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber und zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im kollektiven Arbeitsrecht geregelt. Voraussetzung der Anwendung des Arbeitsrechts ist das Bestehen eines Arbeitsvertrags aus welchem sich ein Arbeitsverhältnis begründet.
Das deutsche Arbeitsrecht gliedert sich in das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Im Individualarbeitsrecht sind die Vorrausetzungen für einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag mit den Pflichten der Vertragsparteien, Störungen und Auflagen zur Beendigung bzw. Kündigung eines Arbeitsverhältnisses geregelt.
Das kollektive Arbeitsrecht beinhaltet das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungsrecht, das Mitbestimmungsrecht sowie das Arbeitskampfrecht. Die Rechtsquellen zum Arbeitsrecht sind vielfältiger Natur. Quellen stellen unter anderem das BGB, das Kündigungsschutzgesetz, die Gewerbeordnung, das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsplatzschutzgesetz dar.
Geregelt wird über das Arbeitsrecht der Umfang des Arbeitsschutzes, die Arbeitsunfallfolgen, die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Mitbestimmungsrechte der Gewerkschaften und Betriebsräte.
Das Arbeitsrecht gilt für alle natürlichen Personen und juristischen Personen wie bspw. eine Mini GmbH.