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Businessplan - Existenzgründung - Geschäftsidee - und vieles mehr für Existenzgründer …


18. September 2008

GmbH Reform

Mit der GmbH Reform will die Bundesregierung einen Abwanderungsstopp deutscher Unternehmen ins Ausland bewirken. Vor allem sollen die Wettbewerbsnachteile der normalen GmbH gegenüber der englischen Limited ausgeglichen werden. Aus diesem Grund wird im Zuge der GmbH Reform die neue Unternehmergesellschaft eingeführt, die ohne Mindeststammeinlage gegründet werden kann. Zudem ist die Mini GmbH haftungsbeschränkt, weshalb der Gründer nicht mit seinem Privatvermögen haftet, sondern nur mit dem Vermögen der Gesellschaft.

Nach der GmbH Reform können die Gesellschafter künftig frei über die Höhe ihrer Stammeinlage bestimmen und somit besser an ihren finanziellen Möglichkeiten ausrichten. Die GmbH Reform sorgt im Zusammenhang mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft auch dafür, dass im GmbH Gesetz Musterprotokolle abgedruckt werden, die die notarielle Beurkundung erleichtern.

Um künftig Missbräuche zu verhindern und um die Rechtsverfolgung sicher zu stellen, muss nach der GmbH Reform zwingend eine inländische Geschäftsanschrift ins Handelsregister eingetragen werden. Im Fall der Zahlungsunfähigkeit sind nach dem Momig bzw. nach der GmbH Reform die Gesellschafter verpflichtet die Insolvenz zu beantragen falls kein handlungsfähiger Geschäftsführer mehr vorhanden ist.

4. September 2008

Momig

Mitte diesen Jahres hat die Bundesregierung das Modernisierungsgesetz zum GmbH Recht und zur Bekämpfung von Missbräuchen beschlossen. Das MoMiG wird einige Maßnahmen und Pflichten in das GmbH Gesetz aufnehmen, um die Unternehmensgründung in Deutschland künftig wieder attraktiver zu machen und um den Gläubigerschutz zu erhöhen und diesen, insbesondere im Insolvenzfall vor Missbrauch zu bewahren. Das Momig bringt in diesem Zusammenhang auch eine Unterform der GmbH raus, die so genannte Mini GmbH. Vor allem Existenzgründer, die über ein nur sehr geringes Startkapital verfügen, werden sich über eine Kapitalgesellschaft freuen, die ohne Mindesteinlage gegründet werden kann und dennoch haftungsbeschränkt ist.

Vereinfacht wird die Unternehmensgründung künftig auch durch die Vereinfachung und Beschleunigung des Eintragungsverfahren beim Handelsregister, welches durch das Momig im Zuge der GmbH Reform von üblichen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren abgetrennt wird. Weiterhin legt das MoMiG fest, dass GmbH´s von Einzelkaufleuten in Zukunft keine Genehmigungsurkunden mehr beim Registergericht eingereicht werden müssen.

Eine weitere Veränderung sieht das Momig für Ein- Personen- GmbH´s vor, diese müssen künftig keine gesonderten Sicherheitsleistungen mehr erbringen. Auch diese Maßnahme soll dazu dienen, die deutsche Rechtsform wieder attraktiv zu machen und mit der Unternehmergesellschaft eine internationalen Konkurrenz, insbesondere zur englischen Limited zu schaffen. Um aber die Seriosität der GmbH nicht aus zuhebeln, schreibt das Momig vor, dass die Mini GmbH Rücklagen bildet, um mit Erreichen der Mindestkapitaleinlage der normalen GmbH die Mini GmbH in diese umzuwandeln.