19. Oktober 2010
Ein Investor investiert Geld am Kapitalmarkt mit dem Ziel dadurch Gewinne zu erwirtschaften. Investoren verfolgen unterschiedliche Strategien bei der Anlage von Geld und können demzufolge in unterschiedliche Gruppen eingeteilt werden.
Grundlegend sind institutionelle Investoren und Privatinvestoren zu unterscheiden. Die auch als freie Investoren bezeichneten Privatanleger werden aufgrund der Tatsache, dass diese in der Regel nur über rudimentäres Finanzwissen verfügen, durch das Gesetz besonders geschützt. Institutionelle Investoren haben ihre Gewinne aus den Finanzgeschäften in der Buchführung auszuweisen um eine steuerliche Bemessung zu ermöglichen.
Die Anlagestrategien lassen sich in das strategische Investment, bei dem die Verbindung des Investitionsobjektes mit dem eigenen Geschäft im Vordergrund steht und das Finanzinvestment, mit der Spekulation auf Wertsteigerungen die bei der Wiederveräußerung zu Gewinnen führen, unterscheiden.
Investoren haben die Möglichkeit in Unternehmensbeteiligungen oder Wertpapieren wie Anteilscheine, Wandelanleihen, Zertifikaten und Wechsel zu investieren. Die Beteiligung an Unternehmen kann in börsennotierte oder nicht börsennotierte Unternehmen erfolgen.
14. Oktober 2010
Das HGB stellt die Rechtsgrundlage des deutschen Handelsrechts dar. Sinn der Regelungen des HGB ist es durch Anwendung des Rechtsscheines die Durchführung von Geschäften zu erleichtern. Neben den allgemeinen Regelungen zum Kaufmann beinhaltet das HGB Vorschriften für die Kommanditgesellschaft, die stille Gesellschaft und die offene Handelsgesellschaft. Insbesondere für Kapitalgesellschaften regelt das HGB die Form von Berichten und Abschlüssen.
Ergänzend beinhaltet das HGB spezielle Vorschriften für Kreditinstitute, Genossenschaften und Versicherungen. Neben den Handelsvorschriften sind im HGB auch einige Strafvorschriften geregelt wodurch das HGB auch zum Nebenstrafrecht zählt. Das HGB ist in 5 Bücher gegliedert die Vorschriften zum Handelsstand, den verschiedenen Gesellschaftsformen, der Führung von Handelsbüchern und Handelsgeschäften und Bestimmungen zum Seehandel enthalten. Die Vorschriften des HGB beeinflussen maßgeblich die notwendigen Strategien die in einem Businessplan Fördermittel festgelegt werden.
Im Zeitverlauf erfährt das HGB eine Vielzahl an Änderungen zu welchen das 2009 verabschiedete Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zählt. In diesem wurden Vorschriften zur Verbesserung der Informationsqualität des Jahresabschlusses und zur Deregulierung und Kostensenkung verankert.
13. Oktober 2010
Der Hebeleffekt oder Leverage-Effekt beschreibt den Effekt, dass in verschiedenen Bereichen wie der Kapitalstruktur, Kostenstruktur oder Derivate kleine Änderungen einer Variablen große Auswirkungen auf das abhängige Ergebnis haben.
Im Rahmen der Finanzierungskosten des Fremdkapitals beschreibt der Hebeleffekt den Einfluss des Fremdkapitals auf die Erhöhung der Eigenkapitalquote einer Investition. Dieser Hebeleffekt ist allerdings nur möglich wenn der Fremdkapitalzinssatz geringer ist als die Gesamtrentabilität der Investition. Ist die gegeben erhöht sich mit zunehmendem Verschuldungsgrad die Eigenkapitalrendite. Der eigentliche Hebeleffekt besteht darin, dass bei Erhöhung des Verschuldungsgrades geringe Änderungen des Fremdkapitalzinses einen großen Einfluss auf die Änderung der Eigenkapitalrentabilität haben. Wie der Hebeleffekt in dem Finanzplan von einem Geschäftskonzept zu berücksichtigen ist, legt eine Businessplan Vorlage dar.
Der Operating Leverage oder Gewinnhebel stellt einen Hebeleffekt dar, der die hohe Änderung des Gewinnes durch kleine Änderungen der prozentualen Absatzmenge beschreibt. Der Operating Leverage beschreibt demzufolge die Beziehung zwischen den variablen und den fixen Kosten eines Unternehmens, der bei hohen fixen und geringen variablen Kosten am größten ist. Bei Derivaten beschreibt der Hebeleffekt die erheblichen Änderungen des Basiswertes bei geringen Änderungen des Gewinns bzw. Verlustes bei Derivaten.
30. September 2010
Im Rahmen der Einkommenssteuerbemessung hat jeder Einkommenssteuerpflichtige gem. § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG einen bestimmten Grundfreibetrag auf den keine Steuern zu zahlen sind. Aktuell im Jahr 2010 beträgt dieser Grundfreibetrag 8.004 Euro pro Jahr. Sinn von dem Grundfreibetrag ist die Sicherung des Existenzminimums durch eine Steuerfreiheit des zum Lebensunterhalt notwendigen Betrags.
In die Berechnung von dem Grundfreibetrag fließen nicht die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ein. Für verheiratete Ehepaare wird der Freibetrag im Sinne der Zusammenveranlagung verdoppelt. Der Grundfreibetrag wird durch den Steuerberater im Sinne der Buchführung automatisch in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt.
Die Anpassung vom Grundfreibetrag erfolgt jährlich anhand des Lebenshaltungskostenindexes der deutschen Bevölkerung. Seit den 1990er Jahren ist der Grundfreibetrag stetig gestiegen. Verfassungsrechtlich ist der Grundfreibetrag über das Sozialstaatsprinzip gerechtfertigt. Die Anhebung des Grundfreibetrags hat bei konstantem Steuersatz einen positiven Einfluss auf die Steuerlast des Steuerzahlers. Mit der Erhöhung des Grundfreibetrags erhöht sich auch der Kinderfreibetrag auf den gleichen Betrag.
24. September 2010
Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben der Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Bestandteil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems und versichert gesetzlich pflichtversicherte Personen zur Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Gesundheit. Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt jedem Versicherten den gleichen Leistungsanspruch. Um eine bestimmte Leistung zu erhalten muss diese zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein.
Versichert über die gesetzliche Krankenversicherung sind alle pflichtversicherten Arbeitnehmer und Unternehmer die sich nach einer Unternehmensgründung freiwillig gesetzlich krankenversichern. Indirekt sind auch Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse gesetzlich versichert. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehegatten, Lebenspartner und Kinder des Mitglieds unter bestimmten Voraussetzungen bei dem Mitglied familienversichert.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse ist geringer als bestimmte Tarife der privaten Krankenversicherung. Die Einzelleistungen stellen Leistungen zur Verhütung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie zur Rehabilitation dar. An die gesetzliche Krankenversicherung sind verschiedene Zuzahlungen zu Medikamenten, dem Arztbesuch und stationären Aufenthalten geknüpft. Die Zuzahlungsgrenze beträgt 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens und bei chronisch Kranken Versicherten nur 1 Prozent.
7. September 2010
Der Begriff Generalunternehmer steht für Unternehmer die im Baugewerbe für sämtliche Bauleistungen zur Errichtung eines Bauwerkes verantwortlich sind. Als spezielle Form des Werkvertrags werden über den Generalunternehmervertrag alle Rechte und Pflichten, die für den Generalunternehmer hinsichtlich der Erstellung eines Bauwerkes bestehen, festgelegt.
Ein Generalunternehmer trägt als alleiniger Vertragspartner des Bauherrn die gesamte Verantwortung. Er kann für bestimmte Leistungen Subunternehmer bestellen, hat aber dafür Sorge zu tragen, dass diese die Werkerfüllung nach den Vorstellungen des Bauherrn erledigen. Einzig die im Zusammenhang mit der Erstellung des Bauwerks verbundenen Planungsleistungen fallen im Rahmen der Selbstständigkeit nicht in den Verantwortungsbereich des Generalunternehmers.
Je nach Umfang und Durchführung der Leistungen durch den Generalunternehmer haben sich umgangssprachlich verschiedene Bezeichnungen eingebürgert. Ein Generalunternehmer der die Verantwortung für die Erstellung eines Bauwerkes trägt, aber keine Leistungen selbst ausführt, wird als Generalübernehmer bezeichnet. Erfolgt zusätzlich zu den anderen Leistungen die Ausführung der Planungsleistungen spricht man von einem Totalunternehmer.
Die auszuführenden Leistungen im Rahmen eines Generalunternehmervertrags werden in der Regel pauschal vergütet. Ein sogenannter Teilgeneralunternehmer ist nur für einzelne Gewerke verantwortlich. Über die Vergabe der Erstellung eines Werkes an einen Generalunternehmer hat dieser den Vorteil, dass der Planungsbeauftragte keine Koordinationsaufgabe trägt und im Falle von Mängeln an dem Bauwerk nur einen Ansprechpartner bzw. eine haftende Person zu konsultieren ist.
24. August 2010
Der Franchisegeber ist im Rahmen eines Vertrags mit dem Franchisenehmer verpflichtet diesem gegen die Zahlung einer einmaligen oder laufenden Gebühr ein von ihm erstelltes und gewinnbringende Geschäftskonzept in Form der Stellung einer einheitlichen Ausstattung, dem einheitlichen Namen und Auftreten nach Außen wie auch die Nutzung einer Marke zu ermöglichen. Ferner hat der Franchisegeber das Recht den Franchisenehmer auszubilden, zu kontrollieren und ihm Anweisungen zu geben.
Die Vorteile aus dem Franchising für den Franchisegeber stellen die Möglichkeit der Nutzung der Bereitschaft des Franchisenehmers als eigenständiger Unternehmer zu handeln, der Nutzung eines festen Kundenstamms bei der Betriebsübernahme durch den Franchisenehmer zu realisieren, der Vermeidung des Aufwandes hinsichtlich des Aufbaus eines Filialsystems und der Vermarktung des know-how des Geschäftskonzepts mit geringem Kapitalaufwand dar. Ein großer Vorteil für den Franchisenehmer besteht in der Möglichkeit der Nutzung des durch den Franchisegeber im Businessplan begründeten Geschäftsmodells als eine Art Businessplan Vorlage für die eigene Unternehmertätigkeit.
Nachteilig kann sich das Franchising für den Franchisegeber durch den Verzicht auf einen Teil der Erträge, die Gefahr des Imageschadens am Geschäftskonzept durch Fehlverhalten des Franchisenehmers, die eingeschränkte Nähe zum Märkten, Kunden oder Partnern dem großen Kontrollbedarf und den damit verbundenen Kosten sowie dem Risiko steuerlicher Nachzahlungen auswirken.
18. August 2010
Die Fertigungsgemeinkosten stellen Kosten dar die im Rahmen der Fertigung anfallen aber nicht direkt einzelnen Kostenträgern zugerechnet werden können. Fertigungsgemeinkosten stellen bspw. kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Hilfslöhne und Hilfsmaterial dar.
Die Erhebung der Fertigungsgemeinkosten erfolgt im Rahmen eines Betriebsabrechnungsbogens aus den notwendigen Fertigungsgemeinkosten, Verwaltungskosten, Materialgemeinkosten, fertigungsbedingten Abschreibungen von Anlagen, Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge und sonstigen freiwilligen sozialen Leistungen. Welche Fertigungsgemeinkosten auf einen Unternehmer nach einer Gründung zukommen ist bereits im Businessplan zu kalkulieren. Zur Beantragung etwaiger Fördermittel für eine Existenzgründung hat ein Businessplan von einer fachkundigen Stelle begutachtet werden.
Als Teil der Herstellkosten werden die Fertigungsgemeinkosten in den Endkostenstellen im Rahmen der Kostenstellenrechnung gesammelt und anschließend in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger umgelegt. Sowohl steuerrechtlich wie auch handelsrechtlich sind die Fertigungsgemeinkosten zu aktivieren.
13. August 2010
Das Erfolgskonto findet seine Anwendung im Rahmen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens. Alle Buchungen die auf dem Erfolgskonto verbucht werden gehen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Auf einem Erfolgskonto werden alle erfolgswirksamen Geschäftsfälle egal ob diese Aufwände oder Erträge einer Abrechnungsperiode darstellen verbucht.
Im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgt eine Verbuchung des Saldos eines Erfolgskontos auf das Gewinn- und Verlustkonto. Als Unterkonten des Eigenkapitalkontos erfolgt die jährliche Eröffnung eines Erfolgskontos mit dem Saldo Null. Der über einen Businessplan gewährte Gründungszuschuss müssen erfolgsneutrag verbucht werden und dürfen dementsprechend nicht auf einem Erfolgskonto gebucht werden.
Zu Unterscheiden sind zwei Arten von Erfolgskonten. Zum einen das Aufwandskonto auf welchem die Aufwendungen eines Unternehmens wie bspw. Löhne, Gehälter, Abschreibungen, Büromaterial, Werbung und Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe verbucht werden. Zum anderen stellt das Ertragskonto ein Erfolgskonto dar, auf dem alle Erträge die bspw. durch Zins- und Mieteinnahmen oder im Rahmen des Leistungserstellungsprozesses ein Unternehmen erzielt hat, verbucht werden. Die Erträge werden aufgrund ihres eigenkapitalerhöhenden Charakters auf der Haben-Seite und die Aufwendungen mit ihrer eigenkapitalminderenden Eigenschaft auf der Soll-Seite verbucht.
10. August 2010
Der Effektivzins stellt die in Bezug auf die nominelle Kredithöhe jährlich entstehenden Kosten eines Kredites prozentual dar. Erfolgt während einer Kreditlaufzeit eine Anpassung der Zinssatzes wird der anfänglich berechnete Effektivzins als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet. Aufgabe der Effektivzinsrechnung ist die Vergleichbarkeit von verschiedenartigen Krediten zu ermöglichen. Die Bestimmung des Effektivzinssatzes erfolgt von der Tilgung, der Zinsfestschreibungsdauer, dem Auszahlungskurs und dem Nominalzinssatzes.
Ein Vergleich verschiedener Kreditangebote mit Hilfe des Effektivzinssatzes kann nur bei gleicher Zinsfestschreibungsdauer erfolgen. Die über den Effektivzinssatz realisierte Kostenbestimmung von Krediten erfolgt über den Nominalzinssatz, den Auszahlungskurs (Disagio), den Bearbeitungsgebühren, dem Tilgungssatz, -höhe, -beginn und den Zins- und Tilgungsverrechnungsterminen.
Andere finanzmathematische Verfahren erlauben ebenfalls die Bestimmung einer Art Effektivzinssatz als Vergleichsmaß. Dabei erfolgt die Berechnung des Effektivzinses aus den gesamten Einzahlungen in eine Anlage und den Gesamtauszahlungen aus einer Anlage unabhängig von der Art und Benennung dieser Vorgänge. Nachteilig gestaltet sich bei der Anwendung der Effektivverzinsung zum Vergleich von Krediten, das diese weitere Einflussfaktoren wie das Risikomaß, die Sicherheit und die Preisentwicklung nicht berücksichtigt und weitere Bewertungen notwendig macht. Gerade nach einer Existenzgründung stellt die Fremdkapitalbeschaffung ein zentrales Thema zur Umsetzung der Geschäftsaufgabe dar. Der Vergleich der Handlungsalternativen kann mit Hilfe des Effektivzinses entscheidungsunterstützend erfolgen.