16. September 2008
Eine gute Planung einer Existenzgründung bietet die größten Chancen auf unternehmerischen Erfolg. Deshalb sollte vor der eigentlichen Existenzgründung genügend Zeit eingeplant werden, um den Markt zu studieren und verschiedene Analysen anzustellen. Die komplette Planung sollte zeitlich nicht zu knapp bemessen werden, denn auch die Kalkulationen zur Existenzgründung, insbesondere der Finanzplan müssen sorgfältig erarbeitet werden und realistisch sein. Gegebenenfalls muss aus vielen Daten ein Businessplan gesammelt und für die Existenzgründung gefiltert werden.
Auch eine kleine Existenzgründung sollte unbedingt mit einem gut recherchierten Businessplan umgesetzt werden, um das Risiko bestmöglich zu minimieren. Vorteilhaft ist hierfür fachmännische Hilfe für die Existenzgründung ins Boot zu holen, die mit Rat und Tat gemeinsam mit dem Gründer die Existenzgründung greifbar machen.
Hilfestellungen für die Existenzgründung erhält man beispielsweise von Unternehmensberatern und Kammern.
14. Juli 2008
Eine geplante Existenzgründung beginnt formell betrachtet mit der Anmeldung beim Gewerbeamt beziehungsweise beim Finanzamt, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handeln sollte. Die Existenzgründung sollte aber vor diesem Schritt genau geplant sein, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Eine Geschäftsidee ist die Voraussetzung für eine Existenzgründung, denn auf dieser wird der geplante Betrieb basieren. Lücken im Businessplan der künftigen Konkurrenz des Gründers können durch eine Konkurrenzanalyse festgestellt und für den eigene Existenzgründung ausgenutzt werden. Eine Existenzgründung erfordert auch eine Finanzierung, die Suche nach passenden Räumlichkeiten und vieles mehr.
Erst wenn diese Dinge geplant und in einem Businessplan festgehalten sind, sollte man sein Gewerbe oder seinen Freiberuf anmelden und zu den nächsten Schritten übergehen. Auch die Möglichkeit auf Fördermittel für die Existenzgründung sollte geprüft werden.
5. Mai 2008
Bei einer Existenzgründung als Möbeldesigner sollte bestenfalls von Anfang an eine steuerliche Betreuung direkt über einen Steuerberater, oder in der Anfangsphase über ein Buchführungsbüro, erfolgen. Eine Gewerbeanmeldung muss bei Existenzgründug nicht erfolgen, da die Existenzgründung als Möbeldesigner eine freiberufliche ist.
Der Businessplan für den Möbeldesigner bei Existenzgründung sollte Informationen zu Gründerperson, Unternehmensform, Dienstleistung, Branche, Standort, Marketing, Personal und Kalkulationen zum Möbeldesigner enthalten. Als fachkundige Stelle für Möbeldesigner sind Gründerzentren, Unternehmensberater, Steuerberater, Fachverbände für den Möbeldesigner sowie Institutionen und Kammern zugelassen.