31. März 2009
Die Existenzgründung ist ein harter Weg, aber mit ein paar Hilfestellungen ist jeder Weg machbar. Selbstständige sollen auch am Anfang an ein Geschäftskonto denken, denn dieses Konto ist für die spätere Übersicht sehr vorteilhaft. Die Gebühren für das Konto sind verschieden, manche Konten sind kostenfrei, andere kosten bis zum 100 Euro pro Monat. Der Leistungsumfang hängt natürlich auch davon ab. Die Idee ein kostenfreies Girokonto zu nehmen ist nicht schlecht, jedoch sind die Beratungsleistungen dementsprechend mager.
Ein von ihrem privaten Konto getrenntes Geschäftskonto ist auf für die monatliche Buchhaltung sinnvoll, so bleibt der Überblick über die Einnahmen und Ausgaben die privat und geschäftlich anfallen gegeben. Gerade in der Gründungsphase hilft eine Kontotrennung, denn das Einstiegsgeld sollte auf das private Konto überwiesen werden, da es sich um Zuschüsse für die Lebenserhaltung handeln und nicht um betriebliche Einnahmen. In der heutigen Zeit ist fast bei jeder Bank ein Geschäftskonto erhältlich, der Vergleich lohnt sich dennoch. Vergleichen sie zum Beispiel im Internet, bei den einzelnen Banken oder fragen sie Bekannte.
Besonders zum Empfehlen sind regionale Banken, diese haben den Auftrag regionale Unternehmen zu unterstützen und bei Seite zu stehen. Kommt es bei einer Bank zu einem privaten Gespräch, sollten sie auf ein Versicherungsangebot der Bank gefasst sein, die Masche wird von vielen Banken genutzt. Also Vorsicht.
27. Januar 2009
Eine Vielzahl von ALG2 Empfängern spielen mit dem Gedanken sich Selbstständig zu machen. Dabei können sie Unterstützung bei der ARGE in Form vom Einstiegsgeld beantragen. Für diese Anmeldung ist ein Businessplan nicht verkehrt, das Konzept beschleunigt die Bearbeitung der Förderung. Dabei ist darauf zu achten das der Businessplan ordnungsgemäß und auch vollständig ausgearbeitet wurde.
Verschiedene Faktoren spielen beim Businessplan eine wichtige Rolle, zum einen muss die Unternehmensform (GbR, Mini GmbH oder GmbH) genannt werden, zum anderen sind Dinge wie der Standort, die Mitarbeiteranzahl, der Firmenname und die Geschäftsidee für den Businessplan sehr wichtig. Doch nicht nur der Businessplan spielt bei der Beantragung auf Einstiegsgeld eine Rolle, natürlich muss der Gründer auch bestimmt Voraussetzungen für die Existenzgründung mitbringen.
In der Regel kann das Einstiegsgeld 24 Monate empfangen werden, in den meisten Fällen wird die Förderung aber nur für 6 Monate gestattet. Der Gründer kann aber erneut einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen. Die Höhe der Leistung wird anhand der Dauer der Arbeitslosigkeit und unter Berücksichtigung der Bedarfsgemeinschaft errechnet, meist bekommt der Antragsteller die Höhe des ALG2 Satzes plus 50% davon. Das Einstiegsgeld dient als soziale Absicherung in der Gründungsphase, so können sich Neugründer ganz der Selbstständigkeit widmen und ihre ganze Kraft in die angehende Firma stecken.
28. Juli 2008
Immer mehr Alg2 Empfänger wählen den Schritt in die selbstständige Tätigkeit. Unterstützung können sie dabei von der ARGE in Form des Einstiegsgeld erhalten, wenn sie ein tragfähiges Konzept mit Bescheinigung vorweisen können. Außerdem muss der Gründer seine Qualifikationen nachweisen, um das Einstiegsgeld bewilligt zu bekommen.
Die Ermessensleistung Einstiegsgeld kann theoretisch 24 Monate empfangen werden, normalerweise wird es aber nur für sechs Monate bewilligt. Der Bezieher des Einstiegsgeld kann aber eine Weiterbewilligung nach diesem Zeitraum beantragen. Dann prüft das Amt den Stand des gegründeten Betriebes und entscheidet erneut. Die Höhe vom Einstiegsgeld wird anhand der Dauer der Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung der Größe der Bedarfsgemeinschaft festgelegt. Zumeist erhält man Einstiegsgeld in Höhe des Alg2 Satzes plus 50 Prozent davon. Das Einstiegsgeld ist eine Privateinnahme, die den Gründer in der ersten Zeit der selbstständigen Tätigkeit sozial absichern soll.
3. Juli 2008
Nicht wenige wollen sich durch eine Existenzgründung vom Arbeitslosengeld 2 lossagen. Unterstützt werden kann dieser Plan von der ARGE durch das Einstiegsgeld. Dazu ist es nötig, dass man einen tragfähigen Businessplan mit Bescheinigung vorweist und entsprechende Qualifikationen und Kenntnisse für das Vorhaben hat, um Einstiegsgeld gewährt zu bekommen. Die Antragsformulare auf Einstiegsgeld erhält man bei seinem Sachbearbeiter, der auch auf alle benötigten und einzureichenden Unterlagen hinweist. Unter Umständen kann auch verlangt werden, dass man ein Gründerseminar besucht, bevor das Einstiegsgeld bewilligt wird.
Im Normalfall wird das Einstiegsgeld bei einer positiven Prognose für das Geschäftsvorhaben für sechs Monate bewilligt. Nach diesem halben Jahr kann man eine Weiterbewilligung vom Einstiegsgeld beantragen. Die Höhe des Einstiegsgeld beträgt in der Regel den bezogenen ALG-2-Satz plus zusätzliche 50 Prozent davon.