Mit dem Begriff Buchführung bezeichnet man die lückenlose, planmäßig vorgenommene, sachlich und zeitlich geordnete Abfassung aller Geschäftsvorgänge in einem Unternehmen auf Grund von steuerlich korrekten Belegen. Sie ist wichtige Informationsquelle für den Unternehmr und dient dazu, den gesetzlich fixierten Informationsanforderungen von Behörden nachzukommen. Die Buchführung ist quasi der zahlenmäßige Spiegel eines Unternehmens. Unternehmer und Existenzgründer nutzen die Buchführung für alle steuerrechtlich relevanten Obliegenheiten im Rahmen der Steuerberatung, aber auch für die zahlenmäßige Unternehmensdarstellung und -analyse.
In der Praxis wird der Begriff der Buchführung differenziert.Die sog. Finanzbuchführung dient der Erstellung des Jahresabschlusses. Die sog. Betriebsbuchführung hingegen dient der innerbetrieblichen Kostenerfassung sowie der Selbstkostenrechnung (Kalkulation).Steuerberater verbinden mit der Buchführung als Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens neben der Finanz- und Betriebsbuchführung die betriebswirtschaftliche Statistik, die Vergleichsrechnung und die Planungsrechnung zur Erstellung von Voranschlägen für künftige Einnahmen und Ausgaben.
Die Buchführung ist für Existenzgründer und Unternehmer auch eine wichtige Arbeitsgrundlage und Dokumentationsmöglichkeit für andere Adressaten, beispielsweise externe Kapitalgeber (Banken, Gesellschafter), Finanzämter, Krankenkassen und verbundene Unternehmen. Für den Unternehmer selbst ist die Buchführung arbeitserleichternd, da er ständig die Übersicht über sein Unternehmen erhält.