Zum Inhalt springen


Businessplan - Existenzgründung - Geschäftsidee - und vieles mehr für Existenzgründer …


15. Oktober 2008

Buchführung

Mit dem Begriff Buchführung bezeichnet man die lückenlose, planmäßig vorgenommene, sachlich und zeitlich geordnete Abfassung aller Geschäftsvorgänge in einem Unternehmen auf Grund von steuerlich korrekten Belegen. Sie ist wichtige Informationsquelle für den Unternehmr und dient dazu, den gesetzlich fixierten Informationsanforderungen von Behörden nachzukommen. Die Buchführung ist quasi der zahlenmäßige Spiegel eines Unternehmens. Unternehmer und Existenzgründer nutzen die Buchführung für alle steuerrechtlich relevanten Obliegenheiten im Rahmen der Steuerberatung, aber auch für die zahlenmäßige Unternehmensdarstellung und -analyse.

In der Praxis wird der Begriff der Buchführung differenziert.Die sog. Finanzbuchführung dient der Erstellung des Jahresabschlusses. Die sog. Betriebsbuchführung hingegen dient der innerbetrieblichen Kostenerfassung sowie der Selbstkostenrechnung (Kalkulation).Steuerberater verbinden mit der Buchführung als Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens neben der Finanz- und Betriebsbuchführung die betriebswirtschaftliche Statistik, die Vergleichsrechnung und die Planungsrechnung zur Erstellung von Voranschlägen für künftige Einnahmen und Ausgaben.

Die Buchführung ist für Existenzgründer und Unternehmer auch eine wichtige Arbeitsgrundlage und Dokumentationsmöglichkeit für andere Adressaten, beispielsweise externe Kapitalgeber (Banken, Gesellschafter), Finanzämter, Krankenkassen und verbundene Unternehmen. Für den Unternehmer selbst ist die Buchführung arbeitserleichternd, da er ständig die Übersicht über sein Unternehmen erhält.

13. Mai 2008

Buchführung in deutschen Unternehmen

In der Buchführung werden alle Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens festgehalten, dadurch ist der Unternehmer immer über die finanzielle Lage seines Unternehmens informiert. Die Buchführung lässt sich grundsätzlich in zwei Arten einteilen, in die einfache und die doppelte Buchführung. Die einfache Buchführung empfiehlt sich für Kleinunternehmer (z.B. Freiberufler) mit überschaubaren, die doppelte Buchführung für Kaufleute und buchführungspflichtige Unternehmen mit komplexen Geschäftsprozessen.

Der gesetzlichen Pflicht zur Buchführung (doppelte Buchführung samt Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung) unterliegen: alle Kaufleute, Nicht-Kaufleute mit Umsätzen von mehr als 500.000 Euro im Kalenderjahr oder einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000 Euro und Kapitalgesellschaften (GmbH und AG). Nicht buchführungspflichtig sind alle anderen (oben nicht genannte) Nicht-Kaufleute, alle anderen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Freiberufler.