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Businessplan - Existenzgründung - Geschäftsidee - und vieles mehr für Existenzgründer …


26. November 2010

Nießbrauch

Als Nießbrauch wird das Nutzungsrecht an einer Sache oder einem Recht bezeichnet, welche sich in fremdem Eigentum befindet. Das Nießbrauch Recht kann weder veräußert noch vererbt werden und ist für Sachgegenstände in § 1030 BGB und eine Erbschaft in § 1089 BGB geregelt.

Wird das Nießrecht einem Dritten durch den Eigentümer einer Sache oder eines Rechts begründet, erhält dieser Dritte das uneingeschränkte Nutzungsrecht und das Recht aus dieser Sache Frucht zu ziehen. Einzig die rechtliche Verfügungsgewalt über die Sache oder das Recht verbleibt im Rahmen seiner Selbstständigkeit beim Eigentümer. Der häufigste Anwendungsfall von dem Nießbrauch stellt das lebenslange Wohnrecht dar.

Die Ausgestaltung von der Bestellung des Nießbrauchrechts ist abhängig vom jeweiligen Gegenstand. Bei unbeweglichen Sachen ist gemäß § 873 BGB eine Einigung und Eintragung ins Grundbuch zu notwendig. Bei der Begründung eines Nießbrauchs bei beweglichen Sachen ist im Sinne von § 1032 BGB nur eine formlose Einigung und Übergabe der Sache Voraussetzung. Die Übertragung von Rechten erfordert in diesem Zusammenhang die Einhaltung der Vorschriften des § 1069 BGB, für Inhaber- und Orderpapiere ist § 1081 BGB relevant. Die Übertragung von Vermögen erfordert die Einhaltung der jeweiligen Regelungen der Vermögensbestandteile. Steuerlich ist bei der Bestellung eines Nießbrauchrechts für Grundstücke  zwischen dem Zuwendungs- und Vorbehaltsnießbrauchrecht zu unterscheiden.

Fachbeiträge zu Wirtschaftsbegriffen im Oktober 2010

Als Kaufmann gelten im Sinne des § 1 HGb alle Gewerbetreibenden, die ein Handelsgewerbe ausüben oder wer gemäß § 2 ff. HGB aus anderen Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch als Kaufmann einzuordnen ist. Welche Arten von dem Kaufmann unterschieden werden können legt der Fachbeitrag zum Kaufmann dar.

Die von den Ländern und dem Bund erhobene Körperschaftsteuer wird auf das wirtschaftliche Ergebnis von Kapitalgesellschaften, Versicherungsvereinen, Genossenschaften und Vermögensmassen, welches in Form des Gewinns vorliegt, erhoben. Dieser direkten Steuer unterliegen alle im Inland ansässigen Körperschaften mit ihrem im In- und Ausland erzielten Einkommen. In welcher Höhe die Körperschaftssteuer erhoben wird stellt der entsprechende Beitrag anschaulich dar.

Die Künstlersozialkasse bietet seit 1983 als unselbstständige, aber haushalts- und vermögensmäßig gesonderte Einrichtung Künstlern und Publizisten unter bestimmten Voraussetzungen den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung. Wie diese Voraussetzungen genau aussehen stellt der Artikel zur Künstlersozialkasse umfassend dar.

Die Lohnkosten die auf eine bestimmte Leistungseinheit entfallen werden als Lohnstückkosten bezeichnet und stellen einen Indikator für die Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitnehmern dar. Welchen Einfluss die Lohnstückkosten auf den Arbeitsmarkt haben, wird in kompakter Form erläutert.

Das Minimalprinzip stellt eine Ausprägung des ökonomischen Prinzips dar.  Dieses besagt, dass Wirtschaftssubjekte grundsätzlich rationale bzw. vernünftige Entscheidungen treffen und dementsprechend die Einsetzung von Mitteln an ihren Bedürfnissen ausrichten. Welche Unterschiede zum Maximalprinzip bestehen vermittelt der Beitrag zum Minimalprinzip in praxinaher Form.

19. November 2010

Minimalprinzip

Das Minimalprinzip stellt eine Ausprägung des ökonomischen Prinzips dar.  Dieses besagt, dass Wirtschaftssubjekte grundsätzlich rationale bzw. vernünftige Entscheidungen treffen und dementsprechend die Einsetzung von Mitteln an ihren Bedürfnissen ausrichten.

Persönliche Bedürfnisse bzw. Präferenzen können bei Konsumenten und Haushalten in der Nutzenmaximierung und bei Unternehmen in der Gewinnmaximierung, Steigerung des Umsatzes oder der Verbesserung des Marktanteils liegen. Unternehmen können ihren Businessplan auf Grundlage der Verfolgung von dem Minimalprinzip ausrichten und dessen Erfüllung in Abständen kontrollieren.
Das Minimalprinzip als eine Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsprinzips besagt, dass Wirtschaftssubjekte danach streben, ein bestimmtes Ziel mit dem geringsten Mitteleinsatz zu erreichen. Demzufolge können die Kostenminimierung und die Rationalisierung Ziele im Sinne von dem Minimalprinzip darstellen.

Demgegenüber beschreibt das Maximalprinzip die Anstrengung eines Wirtschaftssubjektes mit den gegebenen Mitteln das größtmögliche Ergebnis zu erreichen. Die zwei Ausprägungen des ökonomischen Prinzips werden in der Realität selten angestrebt bzw. sind nicht umsetzbar. Vielmehr erfordern die Optimierungsaufgaben in der Realität zwischen verschiedenen Handlungs- oder Güteralternativen die zu wählen, die das günstigste Verhältnis zwischen Mitteleinsatz und Nutzen aufweisen.

9. November 2010

Lohnstückkosten

Die Lohnkosten die auf eine bestimmte Leistungseinheit entfallen werden als Lohnstückkosten bezeichnet und stellen einen Indikator für die Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitnehmern dar. Die Lohnstückkosten entwickeln sich in Abhängigkeit zur Produktivität und haben demzufolge einen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Wirtschaftszweigen oder Regionen.

Die Lohnstückkosten haben entsprechend ihrem Verhältnis zu den Kapitalkosten einen Einfluss auf den Arbeitsmarkt. Steigen die Lohnkosten stärker als die Kapitalkosten hat dies zur Folge, dass mehr Fertigungsmaschinen eingesetzt werden und sich die Nutzung der Arbeitskraft verringert. Starke Schwankungen des Verhältnisses von Lohnkosten zu realer oder nominaler Produktivität führen über verschiedene Standorte zu regionalen Verwerfungen.  Insbesondere im Zuge der Existenzgründung haben Unternehmen die Lohnstückkosten umfassend zu analysieren.

Die Lohnstückkosten werden im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zur Analyse des ausgeübten Drucks der Lohnkosten auf das Preisniveau genutzt und als Quotient aus Arbeitnehmerentgelt und Bruttoinlandsprodukt gebildet. Zu unterscheiden sind in diesem Zusammenhang die nominalen Lohnstückkosten, die über das reale BIP und die realen Lohnstückkosten, die über das nominale BIP berechnet werden.

3. November 2010

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse bietet seit 1983 als unselbstständige, aber haushalts- und vermögensmäßig gesonderte Einrichtung Künstlern und Publizisten unter bestimmten Voraussetzungen den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung.

Als Voraussetzung für die Gewährung des Schutzes muss der zu fördernde in den Bereichen Musik, darstellende-,bildende Kunst oder als Publizist schaffend oder lehrend tätig sein. Darüber hinaus muss die Tätigkeit in diesen Bereichen erwerbsmäßig und regelmäßig ausgeführt und ein Mindesteinkommen erzielt werden. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass der Künstler oder Publizist nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt und nicht in sonstiger Weise von der Versicherungspflicht befreit ist. Inwieweit diese Voraussetzungen nach einer Existenzgründung gegeben sind bzw. wahrscheinlich gegeben sind, wird aus einem Businessplan, der mit Hilfe von einem Businessplan Muster erstellt werden kann, deutlich.
Die Künstlersozialkasse ist auf dem Künstlersozialversicherungsgesetz begründet und finanziert sich jeweils zur Hälfte aus den Beiträgen der Versicherten und der Künstlersozialabgabe, die von den Verwertern der künstlerischen Leistungen zu erbringen ist.

Kritik wird hinsichtlich des Umstandes geübt, dass die Finanzierung der Künstlersozialkasse eine erhebliche finanzielle Belastung ausmache und eine Bevorzugung einiger Selbstständiger gegenüber anderen über die Leistungsvergabe bestehe.