28. Oktober 2010
Die von den Ländern und dem Bund erhobene Körperschaftsteuer wird auf das wirtschaftliche Ergebnis von Kapitalgesellschaften, Versicherungsvereinen, Genossenschaften und Vermögensmassen, welches in Form des Gewinns vorliegt, erhoben. Dieser direkten Steuer unterliegen alle im Inland ansässigen Körperschaften mit ihrem im In- und Ausland erzielten Einkommen. Körperschaften mit Sitz im Ausland werden nur auf die Höhe des erzielten Inlandseinkommens besteuert.
Die Erhebung der Körperschaftssteuer erfolgt in Höhe von 25% auf das im Rahmen der Umsetzung der Geschäftsidee erwirtschaftete Einkommen der Körperschaft eines Kalenderjahres. Die Ermittlung des Gewinns als Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer erfolgt nach den entsprechenden Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes und Körperschaftssteuergesetzes.
Aufgrund dessen, das die persönliche Einkommenssteuer zusätzlich zur Körperschaftssteuer vom Anteilseigner zu bezahlen ist, liegt bei Inländern eine Doppelbesteuerung vor. Zur Milderung dieser Tatsache sind Gewinnanteile nur zur Hälfte für den Anteilseigner einkommenssteuerpflichtig.
25. Oktober 2010
Als Kaufmann gelten im Sinne des § 1 HGb alle Gewerbetreibenden, die ein Handelsgewerbe ausüben oder wer gemäß § 2 ff. HGB aus anderen Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch als Kaufmann einzuordnen ist. Neben den umfangreichen Regelungen zu den Rechten und Pflichten von dem Kaufmann im HGB sind die Regelungen des BGB ebenfalls für den Kaufmann verbindlich.
Als Kaufmann gilt jede natürliche Person die ein Handelsgewerbe betreibt, welches eine kaufmännische Organisation erfordert und auf Dauer ausgelegt ist um mit der Tätigkeit im Rahmen der Selbstständigkeit einen Gewinn zu erzielen. Die Durchführung einer doppelten Buchführung, die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die Existenz mehrerer Filialen, die Erwirtschaftung von einem Mindestumsatz und eine Bilanzerstellung zum Ende des Geschäftsjahres sind Indikatoren für das Vorhandensein von einem in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb.
Es können verschiedene Arten von dem Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch unterschieden werden. Der Istkaufmann ist im Sinne des § 1 HGB Betreiber eines Handelsgewerbes mit kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb. Der Istkaufmann ist dazu verpflichtet sich ins Handelsregister eintragen zu lassen um als eingetragener Kaufmann zu gelten. Weiter können der Kannkaufmann, Fiktivkaufmann, FormkaufmannScheinkaufmann und Gründerkaufmann unterschieden werden.
Zusammenfassung zu den veröffentlichten Artikeln zu Wirtschaftsbegriffen. Der Begriff Generalunternehmer steht für Unternehmer die im Baugewerbe für sämtliche Bauleistungen zur Errichtung eines Bauwerkes verantwortlich sind. Als spezielle Form des Werkvertrags werden über den Generalunternehmervertrag alle Rechte und Pflichten, die für den Generalunternehmer hinsichtlich der Erstellung eines Bauwerkes bestehen, festgelegt. Welche Formen von dem Generalunternehmer zu unterscheiden sind legt der Artikel zum Generalunternehmer dar.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben der Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Bestandteil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems und versichert gesetzlich pflichtversicherte Personen zur Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Gesundheit.Die Unterschiede zur privaten Krankenversicherung werden umfassend für die gesetzliche Krankenversicherung dargestellt.
Im Rahmen der Einkommenssteuerbemessung hat jeder Einkommenssteuerpflichtige gem. § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG einen bestimmten Grundfreibetrag auf den keine Steuern zu zahlen sind. Wie der Grundfreibetrag berechnet wird, erfahren Unternehmer und Gründer kostenlos im Artikel zum Grundfreibetrag.
Der Hebeleffekt oder Leverage-Effekt beschreibt den Effekt, dass in verschiedenen Bereichen wie der Kapitalstruktur, Kostenstruktur oder Derivate kleine Änderungen einer Variablen große Auswirkungen auf das abhängige Ergebnis haben. Welche verschiedenen Formen von dem Hebeleffekt zu unterscheiden sind, stellt der entsprechende Fachbeitrag praxisnah dar.
Das HGB stellt die Rechtsgrundlage des deutschen Handelsrechts dar. Sinn der Regelungen des HGB ist es durch Anwendung des Rechtsscheines die Durchführung von Geschäften zu erleichtern. Welche Sachverhalte das HGB regelt wird im Artikel zum HGB erläutert.
Ein Investor investiert Geld am Kapitalmarkt mit dem Ziel dadurch Gewinne zu erwirtschaften. Investoren verfolgen unterschiedliche Strategien bei der Anlage von Geld und können demzufolge in unterschiedliche Gruppen eingeteilt werden. Die verschiedenen Typen vom Investor mit den jeweiligen Anlagestrategien erklärt der Beitrag zum Investor in kompakter Form.
19. Oktober 2010
Ein Investor investiert Geld am Kapitalmarkt mit dem Ziel dadurch Gewinne zu erwirtschaften. Investoren verfolgen unterschiedliche Strategien bei der Anlage von Geld und können demzufolge in unterschiedliche Gruppen eingeteilt werden.
Grundlegend sind institutionelle Investoren und Privatinvestoren zu unterscheiden. Die auch als freie Investoren bezeichneten Privatanleger werden aufgrund der Tatsache, dass diese in der Regel nur über rudimentäres Finanzwissen verfügen, durch das Gesetz besonders geschützt. Institutionelle Investoren haben ihre Gewinne aus den Finanzgeschäften in der Buchführung auszuweisen um eine steuerliche Bemessung zu ermöglichen.
Die Anlagestrategien lassen sich in das strategische Investment, bei dem die Verbindung des Investitionsobjektes mit dem eigenen Geschäft im Vordergrund steht und das Finanzinvestment, mit der Spekulation auf Wertsteigerungen die bei der Wiederveräußerung zu Gewinnen führen, unterscheiden.
Investoren haben die Möglichkeit in Unternehmensbeteiligungen oder Wertpapieren wie Anteilscheine, Wandelanleihen, Zertifikaten und Wechsel zu investieren. Die Beteiligung an Unternehmen kann in börsennotierte oder nicht börsennotierte Unternehmen erfolgen.
14. Oktober 2010
Das HGB stellt die Rechtsgrundlage des deutschen Handelsrechts dar. Sinn der Regelungen des HGB ist es durch Anwendung des Rechtsscheines die Durchführung von Geschäften zu erleichtern. Neben den allgemeinen Regelungen zum Kaufmann beinhaltet das HGB Vorschriften für die Kommanditgesellschaft, die stille Gesellschaft und die offene Handelsgesellschaft. Insbesondere für Kapitalgesellschaften regelt das HGB die Form von Berichten und Abschlüssen.
Ergänzend beinhaltet das HGB spezielle Vorschriften für Kreditinstitute, Genossenschaften und Versicherungen. Neben den Handelsvorschriften sind im HGB auch einige Strafvorschriften geregelt wodurch das HGB auch zum Nebenstrafrecht zählt. Das HGB ist in 5 Bücher gegliedert die Vorschriften zum Handelsstand, den verschiedenen Gesellschaftsformen, der Führung von Handelsbüchern und Handelsgeschäften und Bestimmungen zum Seehandel enthalten. Die Vorschriften des HGB beeinflussen maßgeblich die notwendigen Strategien die in einem Businessplan Fördermittel festgelegt werden.
Im Zeitverlauf erfährt das HGB eine Vielzahl an Änderungen zu welchen das 2009 verabschiedete Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zählt. In diesem wurden Vorschriften zur Verbesserung der Informationsqualität des Jahresabschlusses und zur Deregulierung und Kostensenkung verankert.
13. Oktober 2010
Der Hebeleffekt oder Leverage-Effekt beschreibt den Effekt, dass in verschiedenen Bereichen wie der Kapitalstruktur, Kostenstruktur oder Derivate kleine Änderungen einer Variablen große Auswirkungen auf das abhängige Ergebnis haben.
Im Rahmen der Finanzierungskosten des Fremdkapitals beschreibt der Hebeleffekt den Einfluss des Fremdkapitals auf die Erhöhung der Eigenkapitalquote einer Investition. Dieser Hebeleffekt ist allerdings nur möglich wenn der Fremdkapitalzinssatz geringer ist als die Gesamtrentabilität der Investition. Ist die gegeben erhöht sich mit zunehmendem Verschuldungsgrad die Eigenkapitalrendite. Der eigentliche Hebeleffekt besteht darin, dass bei Erhöhung des Verschuldungsgrades geringe Änderungen des Fremdkapitalzinses einen großen Einfluss auf die Änderung der Eigenkapitalrentabilität haben. Wie der Hebeleffekt in dem Finanzplan von einem Geschäftskonzept zu berücksichtigen ist, legt eine Businessplan Vorlage dar.
Der Operating Leverage oder Gewinnhebel stellt einen Hebeleffekt dar, der die hohe Änderung des Gewinnes durch kleine Änderungen der prozentualen Absatzmenge beschreibt. Der Operating Leverage beschreibt demzufolge die Beziehung zwischen den variablen und den fixen Kosten eines Unternehmens, der bei hohen fixen und geringen variablen Kosten am größten ist. Bei Derivaten beschreibt der Hebeleffekt die erheblichen Änderungen des Basiswertes bei geringen Änderungen des Gewinns bzw. Verlustes bei Derivaten.