30. September 2010
Im Rahmen der Einkommenssteuerbemessung hat jeder Einkommenssteuerpflichtige gem. § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG einen bestimmten Grundfreibetrag auf den keine Steuern zu zahlen sind. Aktuell im Jahr 2010 beträgt dieser Grundfreibetrag 8.004 Euro pro Jahr. Sinn von dem Grundfreibetrag ist die Sicherung des Existenzminimums durch eine Steuerfreiheit des zum Lebensunterhalt notwendigen Betrags.
In die Berechnung von dem Grundfreibetrag fließen nicht die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ein. Für verheiratete Ehepaare wird der Freibetrag im Sinne der Zusammenveranlagung verdoppelt. Der Grundfreibetrag wird durch den Steuerberater im Sinne der Buchführung automatisch in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt.
Die Anpassung vom Grundfreibetrag erfolgt jährlich anhand des Lebenshaltungskostenindexes der deutschen Bevölkerung. Seit den 1990er Jahren ist der Grundfreibetrag stetig gestiegen. Verfassungsrechtlich ist der Grundfreibetrag über das Sozialstaatsprinzip gerechtfertigt. Die Anhebung des Grundfreibetrags hat bei konstantem Steuersatz einen positiven Einfluss auf die Steuerlast des Steuerzahlers. Mit der Erhöhung des Grundfreibetrags erhöht sich auch der Kinderfreibetrag auf den gleichen Betrag.
24. September 2010
Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben der Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Bestandteil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems und versichert gesetzlich pflichtversicherte Personen zur Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Gesundheit. Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt jedem Versicherten den gleichen Leistungsanspruch. Um eine bestimmte Leistung zu erhalten muss diese zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein.
Versichert über die gesetzliche Krankenversicherung sind alle pflichtversicherten Arbeitnehmer und Unternehmer die sich nach einer Unternehmensgründung freiwillig gesetzlich krankenversichern. Indirekt sind auch Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse gesetzlich versichert. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ehegatten, Lebenspartner und Kinder des Mitglieds unter bestimmten Voraussetzungen bei dem Mitglied familienversichert.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse ist geringer als bestimmte Tarife der privaten Krankenversicherung. Die Einzelleistungen stellen Leistungen zur Verhütung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie zur Rehabilitation dar. An die gesetzliche Krankenversicherung sind verschiedene Zuzahlungen zu Medikamenten, dem Arztbesuch und stationären Aufenthalten geknüpft. Die Zuzahlungsgrenze beträgt 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens und bei chronisch Kranken Versicherten nur 1 Prozent.
7. September 2010
Der Begriff Generalunternehmer steht für Unternehmer die im Baugewerbe für sämtliche Bauleistungen zur Errichtung eines Bauwerkes verantwortlich sind. Als spezielle Form des Werkvertrags werden über den Generalunternehmervertrag alle Rechte und Pflichten, die für den Generalunternehmer hinsichtlich der Erstellung eines Bauwerkes bestehen, festgelegt.
Ein Generalunternehmer trägt als alleiniger Vertragspartner des Bauherrn die gesamte Verantwortung. Er kann für bestimmte Leistungen Subunternehmer bestellen, hat aber dafür Sorge zu tragen, dass diese die Werkerfüllung nach den Vorstellungen des Bauherrn erledigen. Einzig die im Zusammenhang mit der Erstellung des Bauwerks verbundenen Planungsleistungen fallen im Rahmen der Selbstständigkeit nicht in den Verantwortungsbereich des Generalunternehmers.
Je nach Umfang und Durchführung der Leistungen durch den Generalunternehmer haben sich umgangssprachlich verschiedene Bezeichnungen eingebürgert. Ein Generalunternehmer der die Verantwortung für die Erstellung eines Bauwerkes trägt, aber keine Leistungen selbst ausführt, wird als Generalübernehmer bezeichnet. Erfolgt zusätzlich zu den anderen Leistungen die Ausführung der Planungsleistungen spricht man von einem Totalunternehmer.
Die auszuführenden Leistungen im Rahmen eines Generalunternehmervertrags werden in der Regel pauschal vergütet. Ein sogenannter Teilgeneralunternehmer ist nur für einzelne Gewerke verantwortlich. Über die Vergabe der Erstellung eines Werkes an einen Generalunternehmer hat dieser den Vorteil, dass der Planungsbeauftragte keine Koordinationsaufgabe trägt und im Falle von Mängeln an dem Bauwerk nur einen Ansprechpartner bzw. eine haftende Person zu konsultieren ist.
Über den Deckungsbeitrag erfolgt die Ermittlung ob durch den Erlös eines Wirtschaftsgutes oder einer Dienstleistung die damit verbundenen Fixkosten mindestens gedeckt werden. Was die Deckungsbeitragsrechnung darstellt und wo diese angewendet wird vermittelt der Artikel zum Deckungsbeitrag.
Der Effektivzins stellt die in Bezug auf die nominelle Kredithöhe jährlich entstehenden Kosten eines Kredites prozentual dar. Erfolgt während einer Kreditlaufzeit eine Anpassung der Zinssatzes wird der anfänglich berechnete Effektivzins als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet. In welchen Bereichen eine Effektivzinsberechnung angewendet wird, erklärt der Beitrag zum Effektivzins.
Das Erfolgskonto findet seine Anwendung im Rahmen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens. Alle Buchungen die auf dem Erfolgskonto verbucht werden gehen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Auf einem Erfolgskonto werden alle erfolgswirksamen Geschäftsfälle egal ob diese Aufwände oder Erträge einer Abrechnungsperiode darstellen verbucht. Die Arten des Erfolgskontos werden im Artikel zum Erfolgskonto vorgestellt.
Die Fertigungsgemeinkosten stellen Kosten dar die im Rahmen der Fertigung anfallen aber nicht direkt einzelnen Kostenträgern zugerechnet werden können. Fertigungsgemeinkosten stellen bspw. kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Hilfslöhne und Hilfsmaterial dar. Die Verrechnung innerhalb der Herstellkosten zeigt der Beitrag zu den Fertigungsgemeinkosten auf.
Der Franchisegeber ist im Rahmen eines Vertrags mit dem Franchisenehmer verpflichtet diesem gegen die Zahlung einer einmaligen oder laufenden Gebühr ein von ihm erstelltes und gewinnbringende Geschäftskonzept in Form der Stellung einer einheitlichen Ausstattung, dem einheitlichen Namen und Auftreten nach Außen wie auch die Nutzung einer Marke zu ermöglichen. Im veröffentlichten Artikel lesen Sie die Vor- und Nachteile von einem Franchisegeber.