24. August 2010
Der Franchisegeber ist im Rahmen eines Vertrags mit dem Franchisenehmer verpflichtet diesem gegen die Zahlung einer einmaligen oder laufenden Gebühr ein von ihm erstelltes und gewinnbringende Geschäftskonzept in Form der Stellung einer einheitlichen Ausstattung, dem einheitlichen Namen und Auftreten nach Außen wie auch die Nutzung einer Marke zu ermöglichen. Ferner hat der Franchisegeber das Recht den Franchisenehmer auszubilden, zu kontrollieren und ihm Anweisungen zu geben.
Die Vorteile aus dem Franchising für den Franchisegeber stellen die Möglichkeit der Nutzung der Bereitschaft des Franchisenehmers als eigenständiger Unternehmer zu handeln, der Nutzung eines festen Kundenstamms bei der Betriebsübernahme durch den Franchisenehmer zu realisieren, der Vermeidung des Aufwandes hinsichtlich des Aufbaus eines Filialsystems und der Vermarktung des know-how des Geschäftskonzepts mit geringem Kapitalaufwand dar. Ein großer Vorteil für den Franchisenehmer besteht in der Möglichkeit der Nutzung des durch den Franchisegeber im Businessplan begründeten Geschäftsmodells als eine Art Businessplan Vorlage für die eigene Unternehmertätigkeit.
Nachteilig kann sich das Franchising für den Franchisegeber durch den Verzicht auf einen Teil der Erträge, die Gefahr des Imageschadens am Geschäftskonzept durch Fehlverhalten des Franchisenehmers, die eingeschränkte Nähe zum Märkten, Kunden oder Partnern dem großen Kontrollbedarf und den damit verbundenen Kosten sowie dem Risiko steuerlicher Nachzahlungen auswirken.
18. August 2010
Die Fertigungsgemeinkosten stellen Kosten dar die im Rahmen der Fertigung anfallen aber nicht direkt einzelnen Kostenträgern zugerechnet werden können. Fertigungsgemeinkosten stellen bspw. kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Hilfslöhne und Hilfsmaterial dar.
Die Erhebung der Fertigungsgemeinkosten erfolgt im Rahmen eines Betriebsabrechnungsbogens aus den notwendigen Fertigungsgemeinkosten, Verwaltungskosten, Materialgemeinkosten, fertigungsbedingten Abschreibungen von Anlagen, Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge und sonstigen freiwilligen sozialen Leistungen. Welche Fertigungsgemeinkosten auf einen Unternehmer nach einer Gründung zukommen ist bereits im Businessplan zu kalkulieren. Zur Beantragung etwaiger Fördermittel für eine Existenzgründung hat ein Businessplan von einer fachkundigen Stelle begutachtet werden.
Als Teil der Herstellkosten werden die Fertigungsgemeinkosten in den Endkostenstellen im Rahmen der Kostenstellenrechnung gesammelt und anschließend in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger umgelegt. Sowohl steuerrechtlich wie auch handelsrechtlich sind die Fertigungsgemeinkosten zu aktivieren.
13. August 2010
Das Erfolgskonto findet seine Anwendung im Rahmen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens. Alle Buchungen die auf dem Erfolgskonto verbucht werden gehen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Auf einem Erfolgskonto werden alle erfolgswirksamen Geschäftsfälle egal ob diese Aufwände oder Erträge einer Abrechnungsperiode darstellen verbucht.
Im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgt eine Verbuchung des Saldos eines Erfolgskontos auf das Gewinn- und Verlustkonto. Als Unterkonten des Eigenkapitalkontos erfolgt die jährliche Eröffnung eines Erfolgskontos mit dem Saldo Null. Der über einen Businessplan gewährte Gründungszuschuss müssen erfolgsneutrag verbucht werden und dürfen dementsprechend nicht auf einem Erfolgskonto gebucht werden.
Zu Unterscheiden sind zwei Arten von Erfolgskonten. Zum einen das Aufwandskonto auf welchem die Aufwendungen eines Unternehmens wie bspw. Löhne, Gehälter, Abschreibungen, Büromaterial, Werbung und Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe verbucht werden. Zum anderen stellt das Ertragskonto ein Erfolgskonto dar, auf dem alle Erträge die bspw. durch Zins- und Mieteinnahmen oder im Rahmen des Leistungserstellungsprozesses ein Unternehmen erzielt hat, verbucht werden. Die Erträge werden aufgrund ihres eigenkapitalerhöhenden Charakters auf der Haben-Seite und die Aufwendungen mit ihrer eigenkapitalminderenden Eigenschaft auf der Soll-Seite verbucht.
10. August 2010
Der Effektivzins stellt die in Bezug auf die nominelle Kredithöhe jährlich entstehenden Kosten eines Kredites prozentual dar. Erfolgt während einer Kreditlaufzeit eine Anpassung der Zinssatzes wird der anfänglich berechnete Effektivzins als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet. Aufgabe der Effektivzinsrechnung ist die Vergleichbarkeit von verschiedenartigen Krediten zu ermöglichen. Die Bestimmung des Effektivzinssatzes erfolgt von der Tilgung, der Zinsfestschreibungsdauer, dem Auszahlungskurs und dem Nominalzinssatzes.
Ein Vergleich verschiedener Kreditangebote mit Hilfe des Effektivzinssatzes kann nur bei gleicher Zinsfestschreibungsdauer erfolgen. Die über den Effektivzinssatz realisierte Kostenbestimmung von Krediten erfolgt über den Nominalzinssatz, den Auszahlungskurs (Disagio), den Bearbeitungsgebühren, dem Tilgungssatz, -höhe, -beginn und den Zins- und Tilgungsverrechnungsterminen.
Andere finanzmathematische Verfahren erlauben ebenfalls die Bestimmung einer Art Effektivzinssatz als Vergleichsmaß. Dabei erfolgt die Berechnung des Effektivzinses aus den gesamten Einzahlungen in eine Anlage und den Gesamtauszahlungen aus einer Anlage unabhängig von der Art und Benennung dieser Vorgänge. Nachteilig gestaltet sich bei der Anwendung der Effektivverzinsung zum Vergleich von Krediten, das diese weitere Einflussfaktoren wie das Risikomaß, die Sicherheit und die Preisentwicklung nicht berücksichtigt und weitere Bewertungen notwendig macht. Gerade nach einer Existenzgründung stellt die Fremdkapitalbeschaffung ein zentrales Thema zur Umsetzung der Geschäftsaufgabe dar. Der Vergleich der Handlungsalternativen kann mit Hilfe des Effektivzinses entscheidungsunterstützend erfolgen.
4. August 2010
Über den Deckungsbeitrag erfolgt die Ermittlung ob durch den Erlös eines Wirtschaftsgutes oder einer Dienstleistung die damit verbundenen Fixkosten mindestens gedeckt werden. Bevor eine Fixkostendeckung erfolgen kann müssen die variablen Kosten eines Gutes gedeckt sein. Jedweder Betrag der über die Fixkostendeckung mit dem Gut erwirtschaftet wird stellt Gewinn für das Unternehmen dar. Rechnerisch ergibt sich der Deckungsbeitrag aus der Differenz des Preises und den variablen Kosten eines Gutes.
Anwendung findet die Deckungsbeitragsrechung unter anderem im Rahmen der Produktionsprogrammplanung. Existieren Engpässe auf Maschinen zur gesamten Produktion werden die Stückzahlen des jeweiligen Produktes anhand Ihres Deckungsbeitrages bzw. relativen Stückdeckungsbeitrag ermittelt. Existiert kein Engpass hinsichtlich des Produktionsprogramms erfolgt die Fertigung aller Produkte die einen positiven Deckungsbeitrag aufweisen. Über die Maximierung der Deckungsbeiträge wird eine Maximierung der Gesamtrendite des Kapitals angestrebt.
Ebenfalls zur Erfolgskontrolle der Umsetzung des Businessplan können Deckungsbeiträge herangezogen werden. Die Ermittlung der Deckungsbeiträge kann in verschiedenen Stufen im Rahmen der Fixkostendeckungsrechnung erfolgen.