30. Juli 2010
Im Zeitraum Juli wurden spannende Artikel zu Begrifflichkeiten der Wirtschaft veröffentlicht, die zur Umsetzung von Geschäftsideen für Gründer und Unternehmer positiv beitragen. Um über die zentralen Regelungen im Steuerrecht zu informieren wurde ein Artikel zu den Details der Abgabenordnung veröffentlicht. Der makroökonomische Ansatz des Akzelerationsprinzips wurde ferner vorgestellt. Kompakte Informationen zum Arbeitsrecht konnten unsere Leser in einem weiteren Artikel lesen. Was der Barwert eines Unternehmens oder Investitionsobjektes darstellt vermittelten wir ferner Gründern und Unternehmern über einen Fachbeitrag. Was genau Betriebseinnahmen sind und wie diese verrechnet werden ist im Artikel Die Betriebseinnahmen zu lesen.
Die Bundesbank ist als Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Mit Sitz in Frankfurt obliegen der Bundesbank verschiedene Aufgaben im Sinne des §3 des Bundesbankgesetzes.
Zentrale Aufgaben der Bundesbank sind die Gewährleistung der Preisniveaustabilität, die Verwaltung der Währungsreserven der Bundesrepublik, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Ausland und die Stabilisierung der Zahlungs- und Verrechnungssysteme. Mit Ihrer Stellung als Notenbank versorgt die Bundesbank die Wirtschaft mit Bargeld vor dem Hintergrund der Sicherung der physischen Umlauffähigkeit des Bargeldes. In diesem Zusammenhang ist die Notenbank für die Prüfung von Bargeldeinzahlungen hinsichtlich etwaigen Falschgelds, dem Umtausch alter DM-Bestände, der Ersetzung zerstörter Banknoten und der Bereitstellung von Informationen zum Bargeld verantwortlich.
Weitere Aufgabe der Bundesbank ist es als Refinanzierungsquelle und Clearingstelle für Kreditinstitute zu fungieren. Auch die Bankenaufsicht zur Sicherung des Finanzsystems obliegt der Bundesbank. Jedwede Devisenbestände werden darüber hinaus von der Bundesbank verwaltet. Mit diesen Beständen hat die Bundesbank die Möglichkeit auf starke Schwankungen des Wechselkurses ausgleichend einzuwirken. Ferner obliegt es der Bundesbank Geschäftskonten und die damit einhergehenden Bankdienstleistungen kostenlos für Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Sozialversicherungsträger bereitzustellen bzw. abzuwickeln.
27. Juli 2010
Die Betriebseinnahmen stellen Zugänge von Wirtschaftsgütern in Geldeswert oder Sachwert dar, die durch den Betrieb selbst veranlasst wurden. Zu den typische Betriebseinnahmen zählen Entgelte aus Lieferungen und Leistungen wie Warenumsätze und Provisions- und Honorareinnahmen, Zuflüsse aus Hilfsgeschäften wie etwa der Verkauf von Anlagevermögen oder geringwertiger Wirtschaftsgüter und Zinseinnahmen aus dem betrieblichen Bankvermögen und den Forderungen aus Lieferung und Leistung.
Neben den gängigen Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit stellen betrieblich verursachte Abfindungen, Entschädigungen, freiwillige Zuwendungen, gesponserte Reisen vom Geschäftspartner, Gewinne aus Wettbewerben und Schadenersatz von Dritten Betriebseinnahmen dar. Nicht den Betriebseinnahmen zuzuordnen sind Gelegenheitsgeschenke, durchlaufende Posten, der Entgeltverzicht und Darlehnsrückzahlungen.
Die Erfassung der Betriebseinnahmen erfolgt im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung oder der Gewinn- und Verlustrechnung. Betriebseinnahmen entstehen aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern oder Dienstleistungen aus dem Anlage- und Umlaufvermögen. Betriebseinnahmen müssen im Rahmen des Jahresabschlusses korrekt verrechnet werden und sind bei der Vergabe von Fördermitteln, Zulagen oder Zuschüssen von Interesse. Während der Umsatz nur die Einnahmen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Sinne des Geschäftsplans erfasst, werden unter Betriebseinnahmen alle Einnahmen des Betriebs zusammengefasst.
21. Juli 2010
Der Begriff des Barwerts findet in der Finanzmathematik seine Anwendung. Als Barwert wird der Wert zukünftiger Zahlungen in der Gegenwart bezeichnet. Man kann den Barwert mit dem Wert aller Zahlungen zu Beginn einer Laufzeit gleichsetzen. Der Barwert stellt den heutigen Wert zukünftiger Ein- und Auszahlungen dar. Die Bildung des Barwerts erfolgt über die Summe der abgezinsten zukünftigen Zahlungen.
Ferner findet der Begriff Barwert als versicherungsmathematischer Barwert seine Verwendung. Dieser stellt eine Verallgemeinerung des finanzmathematischen Barwerts dar. Zusätzlich zur Verzinsung fließen beim versicherungsmathematischen Barwert stochastische und statistische Größen in die Berechnung ein.
Anwendung findet der Barwert innerhalb der Rentenrechnung, Anlageentscheidungen und Ertragswertberechnungen.
Die Verwendung des Barwertes für Investitionsentscheidungen heranzuziehen ermöglicht es die mit der Investition verbundenen Einnahmen und Ausgaben auf den Zeitpunkt unmittelbar vor der Investition abzuzinsen und verschiedene Investitionsobjekte miteinander vergleichbar zu machen.
Den Barwert verschiedener Investitionsalternativen heranzuziehen um deren Vorteilhaftigkeit zu beurteilen stellt für den Unternehmer im Rahmen seiner Selbstständigkeit ein effektives Mittel zur bestmöglichen Mittelverwendung dar.
15. Juli 2010
Im Arbeitsrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Individualarbeitsrecht, zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber und zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im kollektiven Arbeitsrecht geregelt. Voraussetzung der Anwendung des Arbeitsrechts ist das Bestehen eines Arbeitsvertrags aus welchem sich ein Arbeitsverhältnis begründet.
Das deutsche Arbeitsrecht gliedert sich in das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Im Individualarbeitsrecht sind die Vorrausetzungen für einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag mit den Pflichten der Vertragsparteien, Störungen und Auflagen zur Beendigung bzw. Kündigung eines Arbeitsverhältnisses geregelt.
Das kollektive Arbeitsrecht beinhaltet das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungsrecht, das Mitbestimmungsrecht sowie das Arbeitskampfrecht. Die Rechtsquellen zum Arbeitsrecht sind vielfältiger Natur. Quellen stellen unter anderem das BGB, das Kündigungsschutzgesetz, die Gewerbeordnung, das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsplatzschutzgesetz dar.
Geregelt wird über das Arbeitsrecht der Umfang des Arbeitsschutzes, die Arbeitsunfallfolgen, die Arbeitsgerichtsbarkeit und die Mitbestimmungsrechte der Gewerkschaften und Betriebsräte.
Das Arbeitsrecht gilt für alle natürlichen Personen und juristischen Personen wie bspw. eine Mini GmbH.
12. Juli 2010
Das Akzelerationsprinzip ist ein makroökonomischer Ansatz von J. M. Clark et al. und postuliert einen linearen Zusammenhang zwischen der durch das Volkseinkommen gemessenen Nachfrageänderung und der induzierten Größe der Nettoinvestitionen. Das Akzelerationsprinzip stellt eine der ältesten Investitionsfunktionen dar und wird auch Beschleunigungsprinzip genannt. Weiterentwicklungen dieses Ansatzes erfolgte von verschiedenen Wissenschaftlern.
Nach dem Akzelerationsprinzip führt eine längerfristig gesteigerte allgemeine Nachfrage nach Konsumgütern zu einer Steigerung der Investitionen für Maschinen etc. in einer Unternehmergesellschaft. Diese Phasen der Nachfragesteigerungen und Investitionssteigerungen beschleunigen sich im Verlauf der Konjunktur.
Zur Messung der Intensität des linearen Zusammenhangs zwischen den beiden Änderungen wird über einen sogenannten Akzelerator gemessen. Anhand dieses Akzelerators lassen sich Aussagen zur wirtschaftlichen Entwicklung ableiten.
9. Juli 2010
Die Abgabenordnung regelt grundlegend die Besteuerungsverfahren aller Steuerarten und Steuervergütungen im deutschen Steuerrecht. Die auch als Steuergrundrecht oder Mantelgesetz bezeichnete Abgabenordnung beinhaltet alle materiellen und verfahrensrechtlichen Vorschriften zur Erhebung der Steuern. Entscheidet sich eine Person eine Unternehmergesellschaft aus seiner Geschäftsidee heraus zu gründen, hat er während seiner Unternehmertätigkeit, insbesondere bei der Erstellung des Jahresabschlusses, diese stets als Grundlage zu nutzen.
Der Aufbau der Abgabenordnung regelt unter Anderem allgemeine Verfahrensvorschriften unter der Prämisse der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung. Im Bereich des Steuerschuldrechts wird in der Abgabenordnung das Verhältnis zwischen Fiskus (Staat) und dem Steuerschuldner, vor dem Hintergrund der Wahrung einer rationalen und unbürokratischen Besteuerung, geregelt.
Wann eine Steuerschuld fällig wird oder erlischt, regeln die speziellen Vorschriften zum Erhebungsverfahren. Werden Steuerschulden nicht beglichen regelt der Abschnitt „Vollstreckung“ die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Beitreibung. Neben Vorschriften zu außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren sind in der Abgabenordnung Straf- und Bußgeldvorschriften verankert. Abschließend beinhaltet die Abgabenordnung Schlussvorschriften die als Gesetzesvorbehalt den Steuerschuldner auf Grundlage der Grundrechte schützen.