Eine Vielzahl von ALG2 Empfängern spielen mit dem Gedanken sich Selbstständig zu machen. Dabei können sie Unterstützung bei der ARGE in Form vom Einstiegsgeld beantragen. Für diese Anmeldung ist ein Businessplan nicht verkehrt, das Konzept beschleunigt die Bearbeitung der Förderung. Dabei ist darauf zu achten das der Businessplan ordnungsgemäß und auch vollständig ausgearbeitet wurde.
Verschiedene Faktoren spielen beim Businessplan eine wichtige Rolle, zum einen muss die Unternehmensform (GbR, Mini GmbH oder GmbH) genannt werden, zum anderen sind Dinge wie der Standort, die Mitarbeiteranzahl, der Firmenname und die Geschäftsidee für den Businessplan sehr wichtig. Doch nicht nur der Businessplan spielt bei der Beantragung auf Einstiegsgeld eine Rolle, natürlich muss der Gründer auch bestimmt Voraussetzungen für die Existenzgründung mitbringen.
In der Regel kann das Einstiegsgeld 24 Monate empfangen werden, in den meisten Fällen wird die Förderung aber nur für 6 Monate gestattet. Der Gründer kann aber erneut einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen. Die Höhe der Leistung wird anhand der Dauer der Arbeitslosigkeit und unter Berücksichtigung der Bedarfsgemeinschaft errechnet, meist bekommt der Antragsteller die Höhe des ALG2 Satzes plus 50% davon. Das Einstiegsgeld dient als soziale Absicherung in der Gründungsphase, so können sich Neugründer ganz der Selbstständigkeit widmen und ihre ganze Kraft in die angehende Firma stecken.