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Businessplan - Existenzgründung - Geschäftsidee - und vieles mehr für Existenzgründer …


23. September 2008

Geschäftsidee

Jede Existenzgründung basiert auf einer erfolgsversprechenden Geschäftsidee, wobei die wenigsten Ideen wirklich komplett neu sind. Vielmehr basieren die meisten Ideen auf bereits vorhandenen oder weiterentwickelten Vorhaben. Eine neue Geschäftsidee zu finden stellt eher eine geringere Herausforderung dar, als die Aufgabe diese Idee kompetent und erfolgreich zu realisieren.

Das Wichtigste an einer Geschäftsidee ist die Frage, ob Sie damit auch genügend Kunden ansprechen. Welchen Vorteil hat der Kunde von Ihrem Produkt und lässt er sich auch am Markt etablieren? Wie gut kann Ihr Produkt mit dem Ihrer Wettbewerber konkurrieren und welche Rentabilität kann ich von meinem Produkt erwarten? Ebenso wichtig, prüfen Sie, wie leicht Ihre Geschäftsidee zu realisieren ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie bei der Entwicklung ihrer Geschäftsidee immer offen sein sollten für Kritik und Verbesserungen. Jedes Vorhaben ist persönlich geprägt durch Kreativität, Motivation und Struktur und sollte durch Analysen geformt und stabilisiert werden. Erfolgreich umgesetzte Geschäftsideen wirken sich innovativ am Markt aus und werden als Motor des wirtschaftlichen Wachstums bezeichnet.

Businessplan

Der Businessplan ist ein Planungsinstrument für eine Existenzgründung, er dient gleichzeitig auch der Kontrolle zum Gründungsverlauf. Um einen hieb- und stichfesten Businessplan erstellen zu können, muss man sich intensiv mit seinem Gründungsvorhaben beschäftigen und genau recherchieren. Zum Rechercheteil einer Businessplanerstellung gehören unter anderem die Markt- und Konkurrenzanalyse, die Finanzplan Erstellung und Planung des Marketings und Vertriebs. Branchenkenntnisse sind hierbei natürlich von Vorteil.

Die Erstellung des Businessplans wird bei einer intensiven Bearbeitungen alle Schwächen aufdecken, die beseitigt werden müssen, um für die Existenzgründung gut gerüstet zu sein. Dies ist auch wichtig, weil der Businessplan nicht nur dem Gründer dient, sondern auch externen Stellen vorgelegt werden muss, um beispielsweise Kredite generieren zu können. Aber auch Kooperationspartner oder Förderstellen verlangen die Vorlage eines Businessplan.

18. September 2008

GmbH Reform

Mit der GmbH Reform will die Bundesregierung einen Abwanderungsstopp deutscher Unternehmen ins Ausland bewirken. Vor allem sollen die Wettbewerbsnachteile der normalen GmbH gegenüber der englischen Limited ausgeglichen werden. Aus diesem Grund wird im Zuge der GmbH Reform die neue Unternehmergesellschaft eingeführt, die ohne Mindeststammeinlage gegründet werden kann. Zudem ist die Mini GmbH haftungsbeschränkt, weshalb der Gründer nicht mit seinem Privatvermögen haftet, sondern nur mit dem Vermögen der Gesellschaft.

Nach der GmbH Reform können die Gesellschafter künftig frei über die Höhe ihrer Stammeinlage bestimmen und somit besser an ihren finanziellen Möglichkeiten ausrichten. Die GmbH Reform sorgt im Zusammenhang mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft auch dafür, dass im GmbH Gesetz Musterprotokolle abgedruckt werden, die die notarielle Beurkundung erleichtern.

Um künftig Missbräuche zu verhindern und um die Rechtsverfolgung sicher zu stellen, muss nach der GmbH Reform zwingend eine inländische Geschäftsanschrift ins Handelsregister eingetragen werden. Im Fall der Zahlungsunfähigkeit sind nach dem Momig bzw. nach der GmbH Reform die Gesellschafter verpflichtet die Insolvenz zu beantragen falls kein handlungsfähiger Geschäftsführer mehr vorhanden ist.

16. September 2008

Existenzgründung

Eine gute Planung einer Existenzgründung bietet die größten Chancen auf unternehmerischen Erfolg. Deshalb sollte vor der eigentlichen Existenzgründung genügend Zeit eingeplant werden, um den Markt zu studieren und verschiedene Analysen anzustellen. Die komplette Planung sollte zeitlich nicht zu knapp bemessen werden, denn auch die Kalkulationen zur Existenzgründung, insbesondere der Finanzplan müssen sorgfältig erarbeitet werden und realistisch sein. Gegebenenfalls muss aus vielen Daten ein Businessplan gesammelt und für die Existenzgründung gefiltert werden.

Auch eine kleine Existenzgründung sollte unbedingt mit einem gut recherchierten Businessplan umgesetzt werden, um das Risiko bestmöglich zu minimieren. Vorteilhaft ist hierfür fachmännische Hilfe für die Existenzgründung ins Boot zu holen, die mit Rat und Tat gemeinsam mit dem Gründer die Existenzgründung greifbar machen.

Hilfestellungen für die Existenzgründung erhält man beispielsweise von Unternehmensberatern und Kammern.

9. September 2008

Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft - Gründernews

Schnell und unkomplizierter sollen unternehmerische Ideen mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft umgesetzt werden können. Nicht nur die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft soll Gründungen schneller und leichter machen, auch die Novellierung des GmbH-Rechts insgesamt, in das die Unternehmergesellschaft eingebettet ist.

Der Gründer erhält nun durch die haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft die Chance ohne großen Kapitalaufwand eine Unternehmensform zu wählen, die ihm trotz eines Stammkapitals von anfänglich einem Euro die Vorteile der GmbH bietet. Die Kapitaleinlage muss um dem Gläubigerschutz gerecht werden zu können auf 25 000 Euro erweitert werden.

Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft muss zu diesem Zweck ein Viertel des Jahresgewinns dafür aufwenden, bis die Schwelle erreicht wurde. Als Aufbau-GmbH wird die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft auch angesehen, weil man mit dem vollen Stammkapital die UG in eine GmbH umwandeln kann. Ab November 2008 soll die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft verfügbar sein.

4. September 2008

Momig

Mitte diesen Jahres hat die Bundesregierung das Modernisierungsgesetz zum GmbH Recht und zur Bekämpfung von Missbräuchen beschlossen. Das MoMiG wird einige Maßnahmen und Pflichten in das GmbH Gesetz aufnehmen, um die Unternehmensgründung in Deutschland künftig wieder attraktiver zu machen und um den Gläubigerschutz zu erhöhen und diesen, insbesondere im Insolvenzfall vor Missbrauch zu bewahren. Das Momig bringt in diesem Zusammenhang auch eine Unterform der GmbH raus, die so genannte Mini GmbH. Vor allem Existenzgründer, die über ein nur sehr geringes Startkapital verfügen, werden sich über eine Kapitalgesellschaft freuen, die ohne Mindesteinlage gegründet werden kann und dennoch haftungsbeschränkt ist.

Vereinfacht wird die Unternehmensgründung künftig auch durch die Vereinfachung und Beschleunigung des Eintragungsverfahren beim Handelsregister, welches durch das Momig im Zuge der GmbH Reform von üblichen verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren abgetrennt wird. Weiterhin legt das MoMiG fest, dass GmbH´s von Einzelkaufleuten in Zukunft keine Genehmigungsurkunden mehr beim Registergericht eingereicht werden müssen.

Eine weitere Veränderung sieht das Momig für Ein- Personen- GmbH´s vor, diese müssen künftig keine gesonderten Sicherheitsleistungen mehr erbringen. Auch diese Maßnahme soll dazu dienen, die deutsche Rechtsform wieder attraktiv zu machen und mit der Unternehmergesellschaft eine internationalen Konkurrenz, insbesondere zur englischen Limited zu schaffen. Um aber die Seriosität der GmbH nicht aus zuhebeln, schreibt das Momig vor, dass die Mini GmbH Rücklagen bildet, um mit Erreichen der Mindestkapitaleinlage der normalen GmbH die Mini GmbH in diese umzuwandeln.

3. September 2008

Unternehmergesellschaft

Sehnsüchtig von einigen Gründern erwartet und wahrscheinlich am November 2008 endlich verfügbar ist die Unternehmergesellschaft. Eingebunden in das GmbH-Recht stellt die Unternehmergesellschaft eine Unterform der GmbH dar, die auf die Bedürfnisse von kleineren und mittelständischen Gründern zugeschnitten wurde.

Das erforderliche Stammkapital einer GmbH kann mit der Unternehmergesellschaft durch Rücklagen aus den Jahresgewinnen nach der Gründung schrittweise aufgebaut werden. Dafür muss die Unternehmergesellschaft ein Viertel der Jahresüberschüsse als Kapitaleinlage zurücklegen. Dennoch genießt man den Haftungsausschluss des Privatvermögens mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, die landläufig auch als Mini GmbH oder als Ein Euro GmbH bezeichnet wird.

Die Unternehmergesellschaft wird immer mit dem Zusatz haftungsbeschränkt firmieren müssen, es geht auch die Abkürzung UG (haftungsbeschränkt). Eine Unternehmergesellschaft kann maximal drei Gesellschafter besitzen, aber die Gesellschaftsanteile müssen nur durch Eins teilbar sein.