28. Juli 2008
Immer mehr Alg2 Empfänger wählen den Schritt in die selbstständige Tätigkeit. Unterstützung können sie dabei von der ARGE in Form des Einstiegsgeld erhalten, wenn sie ein tragfähiges Konzept mit Bescheinigung vorweisen können. Außerdem muss der Gründer seine Qualifikationen nachweisen, um das Einstiegsgeld bewilligt zu bekommen.
Die Ermessensleistung Einstiegsgeld kann theoretisch 24 Monate empfangen werden, normalerweise wird es aber nur für sechs Monate bewilligt. Der Bezieher des Einstiegsgeld kann aber eine Weiterbewilligung nach diesem Zeitraum beantragen. Dann prüft das Amt den Stand des gegründeten Betriebes und entscheidet erneut. Die Höhe vom Einstiegsgeld wird anhand der Dauer der Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung der Größe der Bedarfsgemeinschaft festgelegt. Zumeist erhält man Einstiegsgeld in Höhe des Alg2 Satzes plus 50 Prozent davon. Das Einstiegsgeld ist eine Privateinnahme, die den Gründer in der ersten Zeit der selbstständigen Tätigkeit sozial absichern soll.
24. Juli 2008
Endlich ist es soweit, die Entscheidung ist gefallen: Unternehmen können ab November in der Rechtsform der neuen Mini GmbH gegründet werden. Mit nur einem Euro Startkapital besteht für den Existenzgründer die Möglichkeit seine Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Die Gründung einer Mini- GmbH oder Unternehmergesellschaft, wie sie auch genannt wird, soll einfacher und unkomplizierter werden.
Für die Mini GmbH wird es eine Mustersatzung geben, die im Gesetzestext abgedruckt wird. Verwendet der Existenzgründer diese, so entfällt für ihn die notarielle Beurkundung. Auch das Eintragungsverfahren der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ( UG ) beim Handelsregister wird geändert, so dass diese künftig schneller durchlaufen werden kann. Jeder Gesellschafter der Mini GmbH ist verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen, damit soll die sogenannte Firmenbestattung verhindert werden.
Für die ein- Euro- GmbH ( 1 Euro GmbH ) oder Mini GmbH ist vorgesehen, dass ein Viertel der Jahresgewinne bis zur Schwelle der Mindestkapitaleinlage angespart werden müssen, um dem Gläubigerschutz Rechnung zu tragen und um langfristig höheres Kapital anzustreben. Mit Erreichen der Mindestkapitalgrenze kann der Unternehmer seine Mini GmbH in eine traditionelle GmbH umwandeln, so dass auch der Gründer einer Euro GmbH in den Genuss des guten Rufes der GmbH kommen kann.
23. Juli 2008
Manche kleine Unternehmer fragen sich vielleicht, ob ein Geschäftskonto wirklich vonnöten ist. Manche denken, sie könnten doch Kosten einsparen, indem sie alles mit ihrem privatem Konto regeln. Nun, auf jeden Fall ist es sehr ratsam. Nur mit einem extra Konto behält man den Überblick über die finanziellen Ein- und Ausgänge, welche nur das Geschäft betreffen. Außerdem ist somit das Privatvermögen geschützt, welches sonst schnell für geschäftliche Investitionen unbeabsichtigt verwendet werden könnte. Schon allein für die Buchhaltung und eventuelle Nachweise für das Finanzamt oder andere Behörden ist ein Geschäftskonto von erheblichen Vorteil.
Jede Bank bietet mittlerweile unterschiedliche “Leistungspakete” an. Daher können die individuellen Wünsche und Bedingungen gut erfüllt werden. Es obliegt dem Existenzgründer, für welche Konditionen und entsprechende Bank er sich entscheidet. Es gibt bereits auch Banken, die sich auf Unternehmen oder gar Existenzgründer spezialisiert haben und deren Anforderungen zielgerichtet entgegen kommen können. Beispielhaft sollen hier nur kurz genannt werden; die Sparkasse, Raiffeisenbanken und Dresdner Bank, an die man sich mit seinen Vorhaben wenden kann. Allerdings wird auch hier mitunter geprüft, ob sich das Geschäftskonto für die Bank “lohnt”.
22. Juli 2008
Ein Geschäftskonto kann man relativ sicher bei einem Regionalinstitut, wie der Sparkasse oder bei Volks- oder Raiffeisenbank einrichten. Diese Banken sind meist dazu beauftragt, regionale Gründungen zu unterstützen. Dennoch können auch andere Banken je nach Geschäftsvorhaben gute Lösungen für das Geschäftskonto bereithalten. Hierfür muss man einfach nachfragen und sich im Klaren sein, wie das Geschäftskonto genau genutzt werden soll.
Einige Banken lehnen aber Otto-Normalverbraucher-Gründer von kleinen Betrieben ab, wenn sie von ihnen wegen eines Geschäftskonto aufgesucht werden. Verzagen muss man deshalb nicht, denn für jeden findet sich ein Geschäftskonto, dass auch bestmöglich für die eigenen Bedürfnisse passend ist. Die Kosten sollten hier nicht das Hauptkriterium für oder gegen ein Geschäftskonto sein, sondern auch der Support der Bank, ob günstig Online-Banking möglich ist oder welche Anforderungen man auch immer explizit an das Geschäftskonto hat.
14. Juli 2008
Eine geplante Existenzgründung beginnt formell betrachtet mit der Anmeldung beim Gewerbeamt beziehungsweise beim Finanzamt, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handeln sollte. Die Existenzgründung sollte aber vor diesem Schritt genau geplant sein, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Eine Geschäftsidee ist die Voraussetzung für eine Existenzgründung, denn auf dieser wird der geplante Betrieb basieren. Lücken im Businessplan der künftigen Konkurrenz des Gründers können durch eine Konkurrenzanalyse festgestellt und für den eigene Existenzgründung ausgenutzt werden. Eine Existenzgründung erfordert auch eine Finanzierung, die Suche nach passenden Räumlichkeiten und vieles mehr.
Erst wenn diese Dinge geplant und in einem Businessplan festgehalten sind, sollte man sein Gewerbe oder seinen Freiberuf anmelden und zu den nächsten Schritten übergehen. Auch die Möglichkeit auf Fördermittel für die Existenzgründung sollte geprüft werden.
3. Juli 2008
Nicht wenige wollen sich durch eine Existenzgründung vom Arbeitslosengeld 2 lossagen. Unterstützt werden kann dieser Plan von der ARGE durch das Einstiegsgeld. Dazu ist es nötig, dass man einen tragfähigen Businessplan mit Bescheinigung vorweist und entsprechende Qualifikationen und Kenntnisse für das Vorhaben hat, um Einstiegsgeld gewährt zu bekommen. Die Antragsformulare auf Einstiegsgeld erhält man bei seinem Sachbearbeiter, der auch auf alle benötigten und einzureichenden Unterlagen hinweist. Unter Umständen kann auch verlangt werden, dass man ein Gründerseminar besucht, bevor das Einstiegsgeld bewilligt wird.
Im Normalfall wird das Einstiegsgeld bei einer positiven Prognose für das Geschäftsvorhaben für sechs Monate bewilligt. Nach diesem halben Jahr kann man eine Weiterbewilligung vom Einstiegsgeld beantragen. Die Höhe des Einstiegsgeld beträgt in der Regel den bezogenen ALG-2-Satz plus zusätzliche 50 Prozent davon.