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Businessplan - Existenzgründung - Geschäftsidee - und vieles mehr für Existenzgründer …


5. Mai 2008

Existenzgründung als Möbeldesigner

Bei einer Existenzgründung als Möbeldesigner sollte bestenfalls von Anfang an eine steuerliche Betreuung direkt über einen Steuerberater, oder in der Anfangsphase über ein Buchführungsbüro, erfolgen. Eine Gewerbeanmeldung muss bei Existenzgründug nicht erfolgen, da die Existenzgründung als Möbeldesigner eine freiberufliche ist.

Der Businessplan für den Möbeldesigner bei Existenzgründung sollte Informationen zu Gründerperson, Unternehmensform, Dienstleistung, Branche, Standort, Marketing, Personal und Kalkulationen zum Möbeldesigner enthalten. Als fachkundige Stelle für Möbeldesigner sind Gründerzentren, Unternehmensberater, Steuerberater, Fachverbände für den Möbeldesigner sowie Institutionen und Kammern zugelassen.

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss, der das derzeitige Förderinstrument für Arbeitslosengeld I-Empfänger darstellt, um eine Selbstständigkeit gefördert zu bekommen, ist seit der Einführung des Gründungszuschuss im August 2006 die Chance für den Weg in die selbstständige Tätigkeit für Tausende von Existenzgründern.

Wer mit einem Businessplan für sein Geschäftsvorhaben belegen kann, dass er durch die Selbstständigkeit voraussichtlich dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt wieder eingegliedert wird, hat die besten Aussichten auf den Bezug von Gründungzuschuss, auf den ein gesetzlicher Anspruch der gründungswilligen Arbeitslosengeld I-Empfänger besteht. Dem Antragsformular auf Gründungszuschuss muss der Businessplan beigelegt werden und von einer sachverständigen Stelle beurteilt sein.

Die Höhe des Gründungszuschuss richtet sich nach dem bezogenen Arbeitslosengeld I. Hinzu kommt eine Pauschale in Höhe von 300 Euro. Die Arbeitsagentur bezahlt den Gründungszuschuss neun Monate, die Pauschale kann darüber hinaus weitere sechs Monate geleistet werden.